Eigenverbrauchstankstelle in der Landwirtschaft

Eigenverbrauchstankstellen für Dieselkraftstoff und Biodiesel in der Landwirtschaft

Entsprechend dem Merkblatt "Eigenverbrauchstankstellen in der Landwirtschaft" (siehe unten) werden an die Eigenverbrauchstankstellen in der Landwirtschaft Anforderungen gestellt.
Die Einhaltung diese Anforderungen kann im Rahmen von CROSS COMPLIANCE mit überprüft werden.

Um sicher zu gehen, ob die Tankstelle dem "Stand der Technik” entspricht, wird aus Sicht des Landratsamtes Kronach folgendes vorgeschlagen:

Vor Errichtung oder für die Überprüfung einer Tankstelle kann ein Sachverständiger einer amtlich anerkannten Sachverständigenorganisation (siehe unten) durch den Betreiber beauftragt werden. Der Sachverständige kann entsprechend der jeweiligen speziellen Anforderungen Auskunft erteilen. Weiterhin besteht die Möglichkeit, die Tankstelle einmalig durch den Sachverständigen überprüfen zu lassen. Somit erhält der Betreiber einen Prüfbericht, der auch im Rahmen von CROSS COMPLIANCE verwendet werden kann.

Darüber hinaus besteht folgende Anzeigepflicht für die Lageranlage (siehe unten) beim Landratsamt Kronach:

  • jede Anlage innerhalb eines Wasserschutzgebietes
  • außerhalb von Wasserschutzgebieten bei einer oberirdischen Lagermenge von > 1.000 l Dieselkraftstoff
  • jede unterirdische Lagerung

  

Ansprechpartner

Name Telefon Handy Zimmer
Nerger, Andi
09261 678-212 409
Reif, Christian
09261 678-442 408

Landratsamt Kronach

AdresseLandratsamt Kronach
Güterstraße 18
96317 Kronach
Kontakt
Telefon: 09261 678-0
Fax: 09261 678-211