Wasserentnahmeentgelt; allgemeine Informationen

Ab 2026 werden in Bayern erstmalig Grundwasserentnahmen mit einem Wasserentnahmeentgelt (sog. „Wassercent“) bepreist. Der erstmalige Erhebungszeitraum läuft vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2026. Ab 2027 ist jeweils das Kalenderjahr der maßgebliche Veranlagungszeitraum. Die Einnahmen werden nur für Maßnahmen des effektiven Wasser- und Trinkwasserschutzes sowie der nachhaltigen Wasserbewirtschaftung verwendet. Hierfür besteht eine gesetzliche Zweckbindung.

Grundsätzlich sind alle Grundwasserentnahmen – d. h. das Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten oder Ableiten von Grundwasser – entgeltpflichtig (vgl. Art. 78 Abs. 1 BayWG), sofern nicht eine Ausnahme von der Entgeltpflicht greift. Die bestehenden Ausnahmen und weitere Informationen können Sie der nachfolgenden Broschüre des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz entnehmen:

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