Wasserrecht


Alle Maßnahmen, welche den Wasserhaushalt beeinflussen können, sind grundsätzlich genehmigungs- oder zumindest anzeigepflichtig. Zu rechtlichen Fragen beraten wir Sie gern. Die Art der Unterlagen, welche für den jeweiligen Antrag erforderlich sind, erfahren Sie ebenfalls mit einem Telefonanruf bei uns. Zudem halten wir online Informationen sowie einige Merkblätter und Formulare für Sie bereit.

Ansprechpartner

Name Telefon Handy Zimmer
Friedrich, Sebastian
09261 678-224 407
Nerger, Andi
09261 678-212 409

Landratsamt Kronach

AdresseLandratsamt Kronach
Güterstraße 18
96317 Kronach
Kontakt
Telefon: 09261 678-0
Fax: 09261 678-211