Personenbeförderung - Genehmigung Taxen/Mietwagen

Genehmigungspflichtige Personenbeförderung nach dem Personenbeförderungsgesetz liegt vor bei entgeltlicher oder geschäftsmäßiger Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen.

Beim Landratsamt werden folgende Verkehrsarten bearbeitet:
  • der Verkehr mit Taxen
  • der Verkehr mit Mietwagen
  • Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen mit Pkw
Der Verkehr mit Taxen unterliegt objektiven Zugangsbeschränkungen, d.h. die Zahl der zugelassenen Taxen ist begrenzt.

Die wichtigsten Unterlagen zum Antrag:
  • Anlagen zur finanziellen Leistungsfähigkeit
  • Führungszeugnis (ggf. auch vom Geschäftsführer)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (ggf. auch vom Geschäftsführer)
  • Nachweis der Sach- und Fachkunde (i.d.R. Prüfung bei IHK)
  • Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde
  • weitere Unterlagen je nach Fallgestaltung
Deshalb wird in jedem Fall empfohlen, sich rechtzeitig vor der Betriebsaufnahme mit dem Landratsamt in Verbindung zu setzen.
  

Ansprechpartner

Name Telefon Handy Zimmer
Koch, Robin
09261 678-420 24

Landratsamt Kronach

AdresseLandratsamt Kronach
Güterstraße 18
96317 Kronach
Kontakt
Telefon: 09261 678-0
Fax: 09261 678-211