Ausländerrecht - Aufenthaltstitel: Erteilung, Verlängerung und Übertragung
Informationen zu biometrischen Passfotos im Bereich der Ausländerbehörde
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben dürfen biometrische Passfotos für aufenthaltsrechtliche Dokumente nur noch digital angenommen werden. Die Verwendung ausgedruckter Passbilder auf Fotopapier ist künftig nicht mehr möglich.
Die digitalen Lichtbilder können wahlweise bei einem Fotostudio oder direkt in der Ausländerbehörde erstellt werden.
Bei Aufnahme des Passfotos in einem Fotostudio wird ein QR-Code erstellt, welcher bei dem Termin in der Ausländerbehörde zur Beantragung des Aufenthaltstitels vorgelegt werden muss.
Die teilnehmenden und zertifizierten Fotostudios können unter den beiden folgenden Links eingesehen werden:
https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/
https://www.dm.de/services/services-im-markt/fotoservice/passbild-service-51462
Sofern das Lichtbild direkt in der Behörde aufgenommen werden soll, kann dies während des von der Ausländerbehörde vereinbarten Termins zur Beantragung des Aufenthaltstitels vorgenommen werden. Die Gebühr für die Erfassung des Lichtbildes vor Ort in der Behörde kostet zusätzlich zur Dokumentengebühr bundeseinheitlich 6,00 Euro.
Ansprechpartner
| Name | Telefon | Handy | Zimmer | |
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09261 678-239 | 110 | anna.barnickel@lra-kc.bayern.de | |
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09261 678-250 | 110 | christiane.korn@lra-kc.bayern.de | |
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09261 678-374 | 111 | adrian.mueller@lra-kc.bayern.de | |
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09261 678-329 | 113 | elena.suenkel@lra-kc.bayern.de |