Sprengstoffrechtliche Erlaubnisse
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Sprengstoffwesen - Erlaubnis zum Umgang mit Sprengmitteln
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz
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Sprengstoffwesen - Verlängerung zum Umgang mit Sprengmitteln
Antrag auf Verlängerung/Erweiterung einer Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz
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Sprengstoffwesen - Unbedenklichkeitsbescheinigung
Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Erste SprengV für die Teilnahme an einem Sprenglehrgang
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Sprengstoffwesen - Nachweis des Bedürfnisses
Nachweis des Bedürfnisses nach § 27 SprengG i. V. m. Ziff. 27.8.2 SprengVwV
Ansprechpartner
Name | Telefon | Handy | Zimmer | |
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09261 678-314 | N223 | roland.stark@lra-kc.bayern.de | |
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09261 678-268 | N223 | johannes.hiesl@lra-kc.bayern.de |
Landratsamt Kronach, Waffenrecht
Aus aktuellem Anlass ist die Bearbeitung von Vorgängen im Jagd- und Waffenrecht ab sofort nur nach vorheriger Terminabsprache möglich!