Hygienische Überwachung infektionshygienisch bedeutsamer Gewerbe

Alle „Einrichtungen und Gewerbe, bei denen die Möglichkeit besteht, dass durch Tätigkeiten am Menschen durch Blut Krankheitserreger übertragen werden, können auf Grundlage des § 36 des Infektionsschutzgesetzes vom Gesundheitsamt infektionshygienisch überwacht werden.Dies betrifft insbesondere Tätowier- und Piercingstudios sowie Einrichtungen zum Ohrlochstechen, kann aber durchaus auch für Kosmetik- und Fußpflegestudios gelten.

Für Betreiber und Kunden von Tattoo- und Piercingstudios sind beim Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und natürlich auch über das Gesundheitsamt Kronach Merkblätter erhältlich.

Ansprechpartner

Name Telefon Handy Zimmer
Dr.
Georgi, Matthias
09261 678-400 Johann-Knoch-Gasse 9, Zi.Nr. 1.05
Müller, Ralf
09261 678-216 Johann-Knoch-Gasse 9, Zi.Nr. 1.09

Landratsamt Kronach - Gesundheitsamt

AdresseLandratsamt Kronach - Gesundheitsamt
Johann-Knoch-Gasse 9
96317 Kronach
Kontakt
Telefon: 09261 678-227
Fax: 09261 678-415