Fischereischeine

Für die Erteilung bzw. die Verlängerung eines FISCHEREISCHEINES ist Ihre zuständige Wohnsitzgemeinde nach Prüfung der erforderlichen Voraussetzungen (staatliche Fischerprüfung, Zuverlässigkeit) zuständig. Nähere Auskünfte erhalten Sie von dort.


 

Ansprechpartner

Name Telefon Handy Zimmer
Scholz, Elisabeth
09261 678-323 N221

Landratsamt Kronach

AdresseLandratsamt Kronach
Güterstraße 18
96317 Kronach
Kontakt
Telefon: 09261 678-0
Fax: 09261 678-211