Grundwasserschutz /-nutzung
Schutz von Grundwasser
Die „AKTION GRUNDWASSERSCHUTZ – Trinkwasser für Bayern“ (AGWS) verfolgt
als übergeordnetes Ziel die nachhaltige Sicherung der Wasserversorgung insbeson-
dere durch eine Verringerung der Nitratbelastung im Grundwasser.
Nutzung von Grundwasser
Erdwärmenutzung durch Sonden, Kollektoren oder durch Entnahme von Grundwasser
Die Errichtung von Erdwärmesonden ist nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 WHG eine Gewässerbenutzung und bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Für Erdwärmekollektoren gilt § 49 Abs. 1 Sätze 3-5 WHG. Die erforderlichen Bohrungen bzw. Grabungen hierzu sowie die Art der Erdwärmenutzung sind dem zunächst dem Bayer. Landesamt für Umwelt über das Anzeigeportal TANGO nach dem Geologiedatengesetz (GeolDG) anzuzeigen und ggf. eine Erlaubnis zu beantragen. Auch die Entnahme und das Wiedereinleiten von Grundwasser ist nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 WHG eine erlaubnispflichtige Gewässerbenutzung.
Erlaubnisverfahren
Zur Ermittlung des erforderlichen Erlaubnisverfahren ist zunächst das Vorhaben mit dem Wasserwirtschaftsamt Kronach und dem Landratsamt Kronach vorab abzustimmen. Sie erhalten eine Information darüber, ob Ihr Vorhaben grundsätzlich zulässig und welche Erlaubnis zur Nutzung der Erdwärme zu beantragen ist. Daraus ergibt sich auch die Festlegung des Sachvserständigen.
Für anschließende Wasserrechtsverfahren wird wie folgt unterschieden:
Offene Systeme
Nutzung von oberflächennahem, nicht gespannten Grundwasser (Wasserentnahme) für die thermische Nutzung und Wiedereinleiten des erwärmten oder abgekühlten Wassers ohne weitere Veränderung der Beschaffenheit in das oberflächennahe Grundwasser bis einschließlich 50 kJ/s außerhalb von festgesetzten Wasserschutzgebieten oder Altlastenflächen (Art. 70 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 BayWG):
Bei diesem Verfahren bedarf es eines Gutachtens eines Privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft (PSW), welcher für dieses Verfahren zugelassen sein muss. In der Liste der privaten Sachverständigen des Landesamtes für Umwelt muss der Anerkennungsbereich "Thermische Nutzung" oder "Thermische Nutzung offene Systeme" ausweisen (siehe Formulare).
Geschlossene Systeme
Nutzung von oberflächennahem, nicht gespannten Grundwasser für die thermische Nutzung durch Einbringen von Stoffen in das Grundwasser (Sonden oder Kollektoren) bis einschließlich 50 kJ/s außerhalb von festgesetzten Wasserschutzgebieten oder Altlastenflächen (Art. 70 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 BayWG):
Bei diesem Verfahren bedarf es ebenfalls eines Gutachtens eines Privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft (PSW), welcher für dieses Verfahren zugelassen sein muss. In der Liste der privaten Sachverständigen des Landesamtes für Umwelt muss der Anerkennungsbereich "Thermische Nutzung" ausweisen.
Weitere Nutzungen
Thermische Nutzung von Grundwasser außer in den vorgenannten Fällen (Art. 15 Abs. 1 BayWG):
In allen anderen als den vorgenannten Fällen ist das Vorhaben dem Bayer. Landesamt für Umwelt über das Anzeigeportal TANGO nach dem Geologiedatengesetz (GeolDG) anzuzeigen und mit dem entsprechenden Wasserrechtsantrag zu ergänzen. Gutachter in diesen Verfahren ist das zuständige Wasserwirtschaftsamt Kronach.
Sonstiges
Die Antragsunterlagen sind vorzugsweise digital oder in Papierform dem Landratsamt Kronach vorzulegen.
Unter der folgenden Verknüpfung ist die Liste der Privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft ständig aktuell abrufbar.
Die Errichtung von Erdwärmesonden in Wasserschutzgebieten ist grundsätzlich nicht zulässig.
In Zusammenarbeit von Bundesverband Wärmepumpe e.V., Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit, Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie und dem Bayerischen Landesamt für Umwelt wurde der Leitfaden Erdwärmesonden in Bayern, Stand Juni 2012, einschließlich der Anlage 1 (Merkblatt 3.7/2 des Landesamtes für Umwelt) ausgearbeitet.
Bitte beachten Sie, dass für Vorhaben im Landkreis Kronach die unten anhängenden Formulare zu verwenden sind.
Aufgaben und Dienstleistungen
- Leitfaden Erdwärmesonden in Bayern
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Wasserrecht - Grundwassernutzung nach Art. 15 BayWG (offene Systeme)
Erlaubnis nach Art. 15 BayWG zur Grundwassernutzung (offene Systeme)
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Bayer. Landesamt für Umwelt - Geothermie
Informationen - Publikationen
- Liste der privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft (PSW) mit Tätigkeitsgebiet „Thermische Nutzung“
- Bundesverband Wärmepumpe e.V.
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Wasserrecht - Grundwassernutzung nach Art. 15 BayWG (geschlossene Systeme)
Erlaubnis nach Art. 15 BayWG zur Grundwassernutzung (geschlossene Systeme)
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Leitfaden Erdwärmesonden in Bayern - Anlage 1
Merkblatt 3.7/2 LfU
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Wasserrecht - Grundwassernutzung nach Art. 70 BayWG (offene Systeme)
Erlaubnis nach Art. 70 BayWG zur Grundwassernutzung (offene Systeme)
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Wasserrecht - Grundwassernutzung nach Art. 70 BayWG (geschlossene Systeme)
Erlaubnis nach Art. 70 BayWG zur Grundwassernutzung (geschlossene Systeme)
Ansprechpartner
| Name | Telefon | Handy | Zimmer | |
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09261 678-212 | 409 | andi.nerger@lra-kc.bayern.de |