Umsetzung der Industrieemissions-Richtlinie (IE-RL)

Überwachungsprogramm

des Landratsamtes Kronach für den Bereich Immissionsschutz - Stand: 31.12.2024

Überwachungsprogramm (PDF)

Anlage 1  zum Überwachungsprogramm:

Name/Firma:
Standort:
 Straße/Ortsteil:
Anlagen:
(in der Anlage nach Art. 3 Nr. 3 der IE-RL durchgeführte, unterschiedliche Tätigkeiten)
Nr. Anhang I IE-.RL
(in der Anlage durchgeführte Tätigkeiten)
Nr. 4
BImSch (Anlagenteile
und Neben-
einrichtungen)
Überwachung
der Einleitung
durch das Wasser-
wirtschafts-
amt 
Über-
wachungs-turnus (Monate)
Nächster Überwachungs-termin (spätestens)
Bewertungs-
schema (Anlage 2)
- Muster -
Bewertungs-
schema (Anlage 2)
- Muster -
barrierefrei
Überwachungs-
bericht
(Anlage 3)
Gerresheimer Tettau GmbH

96355 Tettau
Tettaugrundstr. 1,
OT Alexanderhütte
Anlage zur Herstellung von Glas
3.3
2.8.1
ja
 12
 31.12.2025
PDF
PDF
PDF
HEINZ-GLAS Produktion
GmbH & Co. KGaA
96355 Tettau
Glashüttenplatz 1-7,
OT Kleintettau
Anlage zur Herstellung von Glas
3.3
2.8.1
 nein
12
 31.07.2025
PDF
 
PDF
PDF
Kronacher Schlachthof GmbH & Co. Betriebs KG

96317 Kronach
Weißenbrunner Str. 22a
Schlachthof
6.4.a
7.2.1
 nein
 36
 30.11.2025
PDF
PDF
PDF
Metallveredlung Emil Weiß GmbH & Co. KG
96268 Mitwitz
Angerstr. 1, OT
Steinach a.d.Steinach
Galvanikanlage
2.6
3.10.1
 ja
12
30.04.2025
PDF
PDF
PDF
Wagner Entsorgungs- und Recycling GmbH

96317 Kronach
Hohe Weide 3, OT Neuses
Lagerung von Abfällen
5.5
8.12.1.1
 nein
 36
30.06.2025
PDF
PDF
PDF
Wiegand-Glashüttenwerke GmbH
96361 Steinbach am Wald
Otto-Wiegand-Str. 9
Anlage zur Herstellung von Glas
3.3
2.8.1
 ja
12
30.06.2025
PDF
PDF
PDF

Für die Glasindustrie (Gerresheimer Tettau GmbH, HEINZ-GLAS Produktion GmbH & Co. KGaA und Wiegand-Glashüttenwerke GmbH) sind das folgende BVT-Merkblatt und die folgenden Schlussfolgerungen maßgeblich:
Merkblatt über die Besten Verfügbaren Techniken (BVT) bei der Glasherstellung
Richtlinie über Industrieemissionen 2010/75/EU (Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung).
Veröffentlicht Dezember 2013

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION vom 28. Februar 2012 über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen in Bezug auf die Glasherstellung (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2012) 865)
(Text von Bedeutung für den EWR) (2012/134/EU) Amtsblatt der Europäischen Union vom 08.03.2012

Anlage 4 (PDF) - Zusammenstellung der im Landkreis Kronach vorhandenen Anlagen, für deren Überwachung andere Behörden zuständig sind.

 

​Veröffentlichung von Genehmigungsbescheiden/Anordnungen bei IE-Anlagen nach § 10 Abs. 8a BImSchG

Firmenname/Standort:

Anlage:

Genehmigungsbescheide ab 07.01.2013

Anordnungen ab 07.01.2013

Wiegand-Glashüttenwerke GmbH
Otto-Wiegand-Straße 9
96361 Steinbach am Wald

Glasherstellung

Genehmigung vor 2013*

Anordnung vom 19.07.2022

Gerresheimer Tettau GmbH
Tettaugrundstr. 1,
96355 Tettau

Glasherstellung

13.06.2016 (PDF)
19.11.2020 (PDF)
01.06.2022 (PDF)

Keine Anordnungen

Heinz-Glas Produktion GmbH & Co. KGaA
Glashüttenplatz 1 - 7
96355 Tettau

Glasherstellung

29.11.2016 (PDF)
17.02.2021 (PDF)
09.11.2022 (PDF)

21.12.2023 (pdf)

Metallveredlung Emil Weiß GmbH & Co. KG
Angerstr. 1
96268 Mitwitz

Galvanik

Genehmigung vor 2013*

Keine Anordnungen

Kronacher Schlachthof GmbH & Co. Betriebs KG
Weißenbrunner Str. 22 A
96317 Kronach

Schlachthof

Genehmigung vor 2013*

Keine Anordnungen

Wagner Entsorgungs- und Recycling GmbH
Hohe Weide 3
96317 Kronach

Lagerung von Abfällen

Genehmigung vor 2013*

Keine Anordnungen

* Hinweis auf Altbescheide (pdf)

 

44. BImSchV

Am 20. Juni 2019 ist die 44. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen) in Kraft getreten. Sie dient der Umsetzung der EU-Richtlinie 2015/2193 vom 25. November 2015 (MCP-Richtlinie) zur Begrenzung der Emissionen bestimmter Schadstoffe aus mittelgroßen Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen. Die 44. BImSchV legt unter anderem Registrierungs-, Dokumentations- und Messpflichten sowie neue und zum Teil strengere Emissionsgrenzwerte für Schadstoffe wie Kohlenmonoxid, Schwefeloxide, Stickstoffoxide, Staub und Formaldehyd fest.

Sie gilt ohne weitere Anordnung der Immissionsschutzbehörde direkt für den Anlagenbetreiber und ist anzuwenden, wenn die betriebene Anlage unter den Anwendungsbereich des § 1 der 44. BImSchV fällt. Mit wenigen Ausnahmen umfasst ihr Geltungsbereich alle Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von mehr als 1 MW bis zu 50 MW. Bei immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) gilt die 44. BImSchV jedoch bereits ab einer Leistung von weniger als 1 MW. Unter § 1 Abs. 2 der 44. BImSchV sind die Anlagen aufgelistet, die nicht unter diese Verordnung fallen.

Alle neuen Anlagen, die unter die Regelungen der 44. BImSchV fallen, sind vor der Inbetriebnahme beim Landratsamt Kronach mit den in Anlage 1 der 44. BImSchV aufgelisteten Informationen anzuzeigen. Bestehende Feuerungsanlagen müssen bis zum 1. Dezember 2023 angezeigt werden. Eine bestehende Feuerungsanlage im Sinne der 44. BImSchV ist eine Feuerungsanlage, die

  • vor dem 20. Dezember 2018 in Betrieb genommen wurde oder
  • für die vor dem 19. Dezember 2017 nach § 4 oder § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes eine Genehmigung erteilt wurde, sofern die Anlage spätestens am 20. Dezember 2018 in Betrieb genommen wurde.

Zusätzlich anzuzeigen ist jede emissionsrelevante Änderung (z. B. Brennstoffumstellung, Kesselaustausch, Änderung der Feuerungswärmeleistung) sowie ein Betreiberwechsel oder die Stilllegung einer Anlage.

Gemäß § 36 Abs. 1 der 44. BImSchV hat das Landratsamt Kronach als zuständige Behörde ein Register mit Informationen über jede zu registrierende Feuerungsanlage in einem sogenannten Anlagenregister zu führen und zudem die im Register enthaltenen Informationen öffentlich zugänglich zu machen.

Das Anlagenregister des Landratsamtes Kronach kann hier eingesehen werden (pdf-Datei).

Ansprechpartner

Name Telefon Handy Zimmer
Hämmerling, Thomas
09261 678-252 412
Eichner, Iris
09261 678-243 413
Höllein, Nick
09261 678-477 414
Meyer, Richard
09261 678-218 414

Landratsamt Kronach

AdresseLandratsamt Kronach
Güterstraße 18
96317 Kronach
Kontakt
Telefon: 09261 678-0
Fax: 09261 678-211