Oldtimerkennzeichen (rote Kennzeichen)
Als Oldtimer gelten Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.
Bitte legen Sie folgende Unterlagen vor:
- Formloser schriftlicher Antrag mit ausführlicher Begründung
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) für rote Kennzeichen
- SEPA-Mandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Antragstellung bei der Wohnsitzgemeinde)
- Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein)
- Gutachten nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Es dürfen nur folgende Fahrten durchgeführt werden:
- Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen
- An- und Abfahrt zu diesen Veranstaltungen
- Probefahrten, Überführungsfahrten
- Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Handy | Zimmer | |
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Jan
Kraus
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09261 678-328 | 09261 678-471 | 16 | jan.kraus@lra-kc.bayern.de |