Krankenhaushygiene

Zentrale rechtliche Grundlage für die Hygiene in Krankenhäusern ist das Infektionsschutzgesetz, insbesondere der § 23. Die „Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention“ (KRINKO) am Robert Koch-Institut (RKI) gibt hierzu Empfehlungen heraus.

Besondere Bedeutung kommt derzeit den Bakterien mit Multiresistenz zu, wie z.B. dem MRSA-Keim und 3- bzw. 4-MRGN-Bakterien, gegen die die üblicherweise verwendeten Antibiotika nicht mehr wirken.

Im Landkreis Kronach ist die Frankenwaldklinik das einzige Krankenhaus.
Dessen Überwachung durch das Gesundheitsamt erfolgt in der Regel schwerpunkt- und projektbezogen. Daneben besteht kontinuierlich eine enge Abstimmung mit den dort für die Hygiene verantwortlichen Personen.

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Dr. Matthias Georgi
09261 678-400 09261 678-415 Industriestr. 11, Zi.Nr. 5
Ralf Müller
09261 678-216 09261 678-415 Industriestr. 11, Zi.Nr. 1

Landratsamt Kronach - Gesundheitsamt

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