Kfz-Zulassung
Informationen der Kfz-Zulassungsbehörde am Landratsamt
Wichtige allgemeine Hinweise
Nachdem Sie unter Terminvereinbarung Online Ihren Wunschtermin vereinbart haben, bringen Sie bitte einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass mit Meldebestätigung (Führerschein o. ä. können nicht anerkannt werden) sowie die für Ihre Anliegen notwendigen weiteren Unterlagen (siehe „Info“ bei der Terminvereinbarung) zum Termin mit.
Bei Zulassung auf eine Firma werden zusätzlich noch der Auszug aus dem Handelsregister und die Gewerbeanmeldung benötigt.
Eine Erledigung im Auftrag anderer (auch Kinder oder Ehegatten) ist nur mit Vollmacht und Ausweis dessen, auf den zugelassen werden soll, möglich.
Bei Zulassung auf einen Minderjährigen werden zusätzlich die Unterschriften sowie die Personalausweise oder Reisepässe beider Elternteile oder des Vormundes benötigt. Erziehungsberechtigte mit alleinigem Sorgerecht haben dies nachzuweisen.
Bei einer Zulassung eines steuerpflichtigen Fahrzeuges ist eine Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer im Lastschriftverfahren im Original abzugeben (sog. SEPA-Mandat).
Den hierfür erforderlichen Vordruck der Zollverwaltung finden Sie hier.
Bei Gebührenrückständen im Zulassungsbereich oder bei Kfz-Steuerrückständen kann keine Zulassung durchgeführt werden.
... Wunschkennzeichen-Reservierung
... Terminvereinbarung Online
Meldepflichten
Verkauf eines noch zugelassenen Fahrzeugs:
Teilen Sie dies der Zulassungsbehörde bitte mit - zusammen mit folgenden Angaben:
- Name und vollständige Anschrift des Erwerbers;
- amtliches Kennzeichen, Unterschriften des Käufers und Verkäufers;
- außerdem muss die Übergabe der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) vom Käufer bestätigt sein.
Umzug innerhalb des Landkreises Kronach:
Eine Änderung der Zulassungsbescheinigung Teil I ist erforderlich. Nähere Informationen erhalten Sie unter Aufgaben und Dienstleistungen – Änderung Halterdaten (Anschriften- bzw. Namensänderung) innerhalb des Landkreises.
Umzug in einen anderen Zulassungsbereich:
Setzen Sie sich bitte mit der für Ihren neuen Wohnsitz zuständigen Zulassungsbehörde in Verbindung.
Namensänderung:
Eine Änderung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich. Nähere Informationen erhalten Sie unter Aufgaben und Dienstleistungen – Änderung Halterdaten (Anschriften- bzw. Namensänderung) innerhalb des Landkreises.
Aufgaben und Dienstleistungen
- Änderung Halterdaten (Anschriften- bzw. Namensänderung)
- Außerbetriebsetzung (früher: Stilllegung, Löschung)
- Ersatz-Fahrzeugpapiere
- Feinstaubplakette
- Historische Kennzeichen
- Internationale Zulassung
- Kurzzeitkennzeichen
- Neuzulassung
- Oldtimerkennzeichen (rote Kennzeichen)
- Rote Dauerkennzeichen (nur für Händler)
- Saisonzulassung für ein zugelassenes Fahrzeug
- Technische Änderung
- Terminvereinbarung Online
- Umkennzeichnung
- Umschreibung mit Halterwechsel
- Wiederzulassung auf den gleichen Halter
- Wunschkennzeichen
- Zulassung eines Fahrzeugs aus dem Ausland
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Kfz-Zulassung - Vollmacht
Vollmacht
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Kfz-Zulassung - SEPA Mandat
SEPA-Mandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer im Lastschrifteinzugsverfahren (externer Link zur Bundesfinanzverwaltung)
- Kfz-Zulassung - Merkblätter und Anträge zwecks Steuervergünstigung
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Weitere Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer
Informationen der Zollverwaltung