Jugendarbeit - Präventiver Kinder- und Jugendschutz

Jugendliche sind vielen Gefahren ausgesetzt, die sie selbst noch nicht angemessen einschätzen können. Allgemein gehören zu den Aufgaben des Jugendamts auch der Arbeitsschutz, die Befassung mit dem Umgang mit Alkohol und anderen Drogen sowie der Jugendmedienschutz, der sich mit den Risiken von Computerspielen und Internet-Angeboten auseinandersetzt. Hier arbeiten die Kommunalen JugendpflegerInnen innerhalb des Jugendamts eng mit den Präventionsfachkräften zusammen und bieten Angebote zur Prävention für Kinder und Jugendliche.

Außerdem sind die MitarbeiterInnen der Jugendarbeit im Landkreis Kronach zuständig für Gestattungen nach §12 GastG. Grundsätzlich sind Gemeinden bei Veranstaltungen dazu angehalten, die wichtigsten Bestimmungen zum Jugendschutz regelhaft in Ihren Genehmigungsbescheid einzubinden.

Bei einem Großteil der Veranstaltungen dürften damit keine weiteren Auflagen erforderlich sein, so dass die Gemeinden die Zustimmung des Jugendamtes als gegeben voraussetzen dürfen, wenn Sie keine anderslautende Mitteilung von uns erhalten.

Sofern bei einer öffentlichen Veranstaltung eine Gefährdung für das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern oder Jugendlichen zu befürchten ist, behalten wir uns vor, Jugendschutzauflagen nach § 7 JuSchG zu erteilen.

Hier können Sie sich die wichtigsten Dokumente zum Jugendschutz herunterladen: 

Aushänge und Vordrucke für den Jugendschutz bei Veranstaltungen:

 

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Handy Zimmer
Lisa Gratzke
09261 678-308 09261 678-457 101
Eva Wicklein
09261 678-283 09261 678-457 101

Landratsamt Kronach

AdresseLandratsamt Kronach
Güterstraße 18
96317   Kronach
Kontakt
Telefon: 09261 678-0
Fax: 09261 678-211