Historische Kennzeichen

Als Oldtimer gelten Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Diese Fahrzeuge können mit einem historischen Kennzeichen zugelassen werden.

Besitzer von Oldtimer-Fahrzeugen haben die Möglichkeit, das H-Kennzeichen mit einem Saisonzeitraum zu versehen. Der Betriebszeitraum wird auf volle Monate (mindestens zwei Monate bis höchstens elf Monate) bemessen. Unter Umständen kann aus Platzgründen eine Umkennzeichnung erforderlich sein.

Bitte legen Sie folgende Unterlagen vor:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung
  • Vollmacht, wenn eine beauftragte Person den Antrag stellt
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Kennzeichenschilder (falls das Fahrzeug noch zugelassen ist)
  • Gutachten nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), jedoch nicht älter als 18 Monate ab Ausstellung
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) (nur bei Halterwechsel oder Änderung Saisonzulassung)
  • SEPA-Mandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (nur bei Halterwechsel)

Hinweise:

Wird das Fahrzeug erstmals in Deutschland zugelassen, ist ein Gutachten nach § 21 StVZO erforderlich.

Auf eine Firma kann nur zugelassen werden, wenn es sich um eine juristische Person handelt. Bei Einzelfirmen oder Personengesellschaften muss auf den Unternehmer oder einen benannten Vertreter zugelassen werden.

Bei Zulassung auf einen Minderjährigen werden zusätzlich die Unterschriften sowie die Personalausweise bzw. Reisepässe beider Elternteile oder des Vormundes benötigt. Erziehungsberechtigte mit alleinigem Sorgerecht haben dies nachzuweisen.

Vordrucke und Merkblätter zur Steuerbefreiung sowie allgemeine Informationen zur Kfz-Steuer und das ausfüllbare SEPA-Mandat (siehe auch unter Formulare) finden Sie auf den Internetseiten des Zollamtes.

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