Güterverkehr - Erlaubnisse
Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 to haben.
Gewerblicher Güterkraftverkehr ist erlaubnispflichtig (dagegen ist Werkverkehr nur anzeigepflichtig beim Bundesamt für Güterverkehr - Tel.-Nr. 089/ 1 26 03-0)
Die wichtigsten Formen der Erlaubnis sind die Güterkraftverkehrserlaubnis nach § 3 des Güterkraftverkehrsgesetzes und die Gemeinschaftslizenz nach Art. 3 der Verordnung (EWG) Nr. 881/92 des Rates vom 26.03.1992. Beide sind beim Landratsamt zu beantragen.
Die wichtigsten Unterlagen zum Antrag:
- - Anlagen zur finanziellen Leistungsfähigkeit
- - Führungszeugnis (ggf. auch vom Geschäftsführer)
- - Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (ggf. auch vom Geschäftsführer)
- - Nachweis der Sach- und Fachkunde (i.d.R. Prüfung bei IHK)
- - Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde
- - weitere Unterlagen je nach Fallgestaltung
Deshalb wird in jedem Fall empfohlen, sich rechtzeitig vor der Betriebsaufnahme mit dem Landratsamt in Verbindung zu setzen.
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Handy | Zimmer | |
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Katrin
Göppner
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09261 678-349 | 09261 678-211 | Güterstraße 8, Zi.-Nr. 35 | katrin.goeppner@lra-kc.bayern.de |