Gewerbeanzeige nach §14 GewO: Gewerbean-, um- und abmeldung


Rechtsgrundlage: § 14 GewO

Zuständigkeit:

Gemeindeverwaltung des Betriebssitzes

Städte. Märkte und Gemeinden im Landkreis Kronach

AdresseStädte. Märkte und Gemeinden im Landkreis Kronach
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