Führerschein - Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung (Taxi, Mietwagen, gebündelter Bedarfsverkehr)

Seit dem 02.08.2021 gilt in Bezug auf Fahrerlaubnisse zur Personenbeförderung das neue Personenbeförderungsrecht. Dies beinhaltet z. B. den Wegfall der früher für die Taxi-Fahrerlaubnis vorgeschriebenen Ortskundeprüfung.

Der Fahrgastführerschein gilt bei erstmaliger Erteilung 3 Jahre. In den Fahrgastführerschein  wird ab dem 02.08.2021 eine Verpflichtung zur Vorlage des Fachkundenachweises vermerkt, sobald die Vorlage des entsprechenden Nachweises möglich ist.

Im Fall einer späteren Verlängerung gilt der Fahrgastschein dann jeweils 5 Jahre.

Voraussetzungen

  • Mindestalter 21 Jahre
  • Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse  B seit mindestens 2 Jahren

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis mit Bestätigung des Einwohnermeldeamtes auf der Rückseite des Antrags
  • Führungszeugnis – Versand direkt an Führerscheinstelle (in der Gemeinde zu beantragen)
  • EU-Kartenführerschein
  • falls noch kein EU-Kartenführerschein vorhanden ist: biometrisches Lichtbild neueren Datums (Blick ernst, ohne Kopfbedeckung, 35x45 mm)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bescheinigung über die körperliche Eignung (z. B. vom Hausarzt/Arbeitsmediziner)
  • Bescheinigung über ausreichendes Sehvermögen (vom Augenarzt/Arbeitsmediziner)
  • Bescheinigung über bestandenen Reaktionstest (z. B. vom Arbeitsmediziner); entfällt bei beantragter Verlängerung bis zum 55 bzw. 57. Geburtstag (je nach Geltungsdauer)
  • Nachweis über die vorgeschriebene Fachkunde (sofern die Fachkunde noch nicht erworben werden konnte, wird der Fahrgastführerschein nur für die Dauer von einmalig maximal 3 Jahren ausgestellt)

Welche Gebühren fallen an?

  • bei erstmaliger Erteilung bzw. Erteilung nach Ablauf der Gültigkeit: 38,80€
  • bei noch nicht vorhandenem Kartenführerschein zuzüglich 25,30€
  • bei Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung: 32,90€

Ansprechpartner

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