Führerschein - Ersatz bei Unbrauchbarkeit oder bei Änderung von Personalien

Falls Ihr Führerschein unbrauchbar geworden ist oder Sie aufgrund einer Namensänderung eine Neuausstellung wünschen, benötigen Sie einen Ersatzführerschein.

Eine Verpflichtung zur Beantragung eines Ersatzführerscheins wegen bloßer Änderungen der Personalien besteht jedoch nicht!

Einen Ersatzführerschein können Sie in der Führerscheinstelle beantragen. Sie erhalten dann einen neuen EU-Kartenführerschein. Für den Fall, dass Sie noch im Besitz eines alten rosa oder grauen Führerscheins gewesen sind, wird gleichzeitig Ihr Führerschein auf das neue Fahrerlaubnisrecht umgestellt.

Der bisherige Führerschein ist bei Abholung abzugeben oder entwerten zu lassen.

Sie haben auch die Möglichkeit, sich den Führerschein nach erfolgter Herstellung direkt per Einschreiben von der Bundesdruckerei zusenden zu lassen. In diesem Fall wird der alte Führerschein direkt bei der Beantragung in der Führerscheinstelle ungültig gestempelt und mit einem befristeten Gültigkeitsvermerk versehen. Die Möglichkeit des Direktversands kann nur dann in Anspruch genommen, wenn bis zur Lieferung des neuen Kartenführerscheins keine Fahrten im Ausland durchgeführt werden, da der alte Führerschein dann nur noch innerhalb Deutschlands gilt. Für den Direktversand per Einschreiben fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von 5,10 Euro an.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • sog. biometrisches Lichtbild
  • bisheriger Führerschein
  • Personalausweis

Welche Gebühren fallen an?

Bei vorhandenem Papierführerschein belaufen sich die Gebühren auf 25,30 Euro, bei bereits vorhandenem Kartenführerschein betragen die Gebühren 27,00 Euro.
Bei evtl. gewünschtem Direktversand fallen Auslagen in Höhe von 5,10 Euro an.

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