Fischereischeine, Jugendfischereischeine

Für die Erteilung bzw. die Verlängerung eines FISCHEREISCHEINES ist Ihre zuständige Wohnsitzgemeinde nach Prüfung der erforderlichen Voraussetzungen (staatliche Fischerprüfung, Zuverlässigkeit) zuständig. Nähere Auskünfte erhalten Sie von dort.

Jugendliche, die das 10. Lebensjahr vollendet haben, können einen JUGENDFISCHEREISCHEIN erhalten, der bis zur Vollendung des 18. Lebensjahr erteilt wird. Der Jugendfischereischein berechtigt zur Ausübung des Fischfangs nur in verantwortlicher Begleitung eines erwachsenen Fischereiberechtigten.
Zuständig für die Erteilung des Jugendfischereischeines ist die Wohnsitzgemeinde, die auch nähere Auskünfte erteilt.
 

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Handy Zimmer
Hanna Scherbel
09261 678-512 09261 678-458 N223
Elisabeth Scholz
09261 678-323 09261 678-386 N222

Landratsamt Kronach

AdresseLandratsamt Kronach
Güterstraße 18
96317   Kronach
Kontakt
Telefon: 09261 678-0
Fax: 09261 678-211