Fischereiaufseher

Das Landratsamt kann auf Antrag des Fischereiberechtigten, des Fischereipächters oder von Fischereigenossenschaften zuverlässige Personen als Fischereiaufseher bestätigen. Voraussetzung ist der Antrag des Fischereiberechtigten, der Nachweis der fachlichen Eignung (Teilnahmebestätigung) sowie die persönliche Zuverlässigkeit.

Der Fischereiaufseher erhält vom Landratsamt einen Dienstausweis und ein Dienstabzeichen, das er bei der Ausübung seiner Tätigkeit tragen muss.

Der Zuständigkeitsbereich ist im Dienstausweis festgelegt. 
 

Landratsamt Kronach

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