Erfassung, Bewertung und Weitergabe von Daten

Im gesetzlichen Auftrag werden durch das Gesundheitsamt, aber auch von anderen Stellen – immer anonyme! – Daten aus verschiedenen gesundheitlichen Bereichen gesammelt und ausgewertet. Zur Schuleingangsuntersuchung und später noch einmal in der 6. Klasse werden beispielsweise die Impfbücher der Kinder mit Einverständnis der Eltern eingesehen. Daraus werden Daten zur Durchimpfung dieser Altersgruppen entnommen und ausgewertet. Diese Informationen können dann zum Beispiel helfen, Impflücken in der Gesamtbevölkerung zu erkennen und gezielte Strategien zu entwickeln, um solche zu vermeiden.

Die Daten werden also nicht nur erhoben, um dann in Akten „zu verstauben“, sondern sie dienen dazu, den Gesundheits- und Krankheitszustand der Gesellschaft erkennen und damit gegebenenfalls auch verbessern zu können.

Ein wichtiges Instrument hierzu ist auch die Erhebung der Todesursachenstatistik.

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