Dorferneuerungsverfahren

Die Dorferneuerung dient im Rahmen der angestrebten ländlichen Entwicklung der Verbesserung der Lebens-, Wohn- und Arbeitsverhältnisse auf dem Lande, insbesondere der agrarstrukturellen Verhältnisse und städtebaulich unbefriedigenden Zustände.

Durch die Dorferneuerung sollen

  • die örtlichen Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft verbessert,
  • der heimatliche Lebensraum der Landgewohner gestärkt,
  • das Bewusstsein für die dörfliche Lebensstruktur vertieft,
  • der eigenständige Charakter ländlicher Siedlungen sowie die Kulturlandschaft erhalten und damit die Dörfer auf künftige Erfordernisse vorbereitet werden.

Zuwendungen hierfür können gewährt werden

  • den Gemeinden,
  • Teilnehmergemeinschaften,
  • natürlichen und juristischen Personen sowie Personengemeinschaften,
  • Verbänden für ländliche Entwicklung und dem Landesverband für ländliche Entwicklung Bayern.

Rechtliche Grundlage für die Dorferneuerung sind die hierfür erlassenen Richtlinien zum Vollzug des Bayerischen Dorfentwicklungsprogramms. Für das Verfahren zuständig sind die Direktionen für ländliche Entwicklung, nicht das Landratsamt. Als Träger öffentlicher Belange nimmt das Landratsamt allerdings zu laufenden Verfahren Stellung. 
  
[Amt für ländliche Entwicklung Oberfranken]
  

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