Digitales Baugenehmigungsverfahren

Das Landratsamt Kronach nimmt im Zuge eines verbesserten Bürgerservices seit dem 01.03.2021 am Pilotprojekt „Digitales Baugenehmigungsverfahren“ des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr teil.

Ziel des Pilotprojekts ist es, dass bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser (z.B. Architekten und Ingenieure) über das Bayern-Portal bauaufsichtliche Anträge digital einreichen können. In diesem Portal können Bauantragsformulare in einem geführten Prozess online ausgefüllt und die digitalen Baupläne hochgeladen werden.

Deshalb sind bauaufsichtliche Anträge, über welche das Landratsamt Kronach abschließend zu entscheiden hat, wie z.B. Bauanträge, Anträge auf Vorbescheid, Antrag auf Abgrabungsgenehmigung etc. nicht mehr über die Gemeinde, sondern direkt beim Landratsamt Kronach einzureichen. Die kreisangehörigen Gemeinden bleiben jedoch selbstverständlich ein unverzichtbarer Teil des baurechtlichen Genehmigungsverfahrens und werden im ersten Schritt nach Eingang der Unterlagen unverzüglich über den Antrag informiert und am Verfahren beteiligt.

Für die Nutzung des digitalen Bauntrages ist eine Bayern-ID erforderlich, die Sie über das BayernPortal beantragen können. Da bei der digitalen Bauantragstellung auf die Unterschriften verzichtet wird, ist eine gehobene Authentifizierung notwendig. Eine Anmeldung nur mit Benutzername und Passwort im BayernPortal ist deshalb nicht ausreichend; es wird daher zudem ein elektronischer Personalausweis, ein Elster-Zertifikat oder das Softwarezertifikat authega (Informationen auf der Internetseite des Bürgerserviceportales) benötigt.

Weitere Informationen zum digitalen Bauantragsverfahren finden Sie auf der folgenden Webseite des bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr: https://www.digitalerbauantrag.bayern.de/bauherren/index.php

Das Einreichen von Bauanträgen und sonstigen baurechtlichen Anträgen in Papierform ist neben der digitalen Antragstellung selbstverständlich weiterhin möglich.

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