Denkmalschutz

Jede Landschaft wird geprägt von den Werken der darin lebenden Menschen.
Denkmäler sind die von diesen Menschen geschaffenen Sachen aus vergangener Zeit und sichtbarer Ausdruck des geschichtlichen Erbes.

Als Baudenkmäler sind nicht nur die Kirchen, Burgen und Rathäuser zu werten, ebenso auch die typischen landschaftsprägenden Gebäude unseres Landkreises. Besonders in der nördlichen Region des Landkreises findet man das Frankenwaldhaus, einen von einfachen Waldbauern geschaffenen Haustyp, der in wenigen Jahren vollständig verschwunden sein wird, falls nicht denkmalschützende Maßnahmen dies verhindern. Aber auch die aus der Waldrodung entwickelte typische Siedlungsform - das Waldhufen- oder Waldangerdorf - gilt es in ihrer gesamten Dorf- und Flurstruktur der Nachwelt zu erhalten, wie auch die Mühlen, die Denkmäler der Flößerei und eine Vielzahl von Martern und Wegkreuzen.

Das Bayerische Denkmalschutzgesetz regelt

  • den Anwendungsbereich,
  • die Eintragung in die Denkmalliste,
  • den Erhalt und die Nutzung von Baudenkmälern,
  • den Umgang mit Bodendenkmälern,
  • die Erlaubnispflicht zur Veränderung oder Beseitigung von Bau- und Bodendenkmälern.

Für den Vollzug des Gesetzes ist das Landratsamt Kronach als untere Denkmalschutzbehörde zuständig. Mit allen Fragen hinsichtlich des Denkmalschutzes allgemein oder speziell für ein bestimmtes Denkmal, wegen des Verfahrensablaufs zur Erlangung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis oder zur Gewährung von staatlichen Hilfen (Zuschuß oder Steuerermäßigung) wenden Sie sich an uns.

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Verena Dietrich
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