Baustellensicherung bei Bundes-, Staats- und Kreisstraßen

Baustellen auf und neben dem Straßenraum, die sich auf den Verkehr auswirken, müssen besonders gesichert werden. Die Sicherungsmaßnahmen dienen dem Schutz der Verkehrsteilnehmer und derjenigen, die die Arbeiten ausführen.

Vor Beginn solcher Arbeiten muss sich der verantwortliche Unternehmer an das Landratsamt (bei Bundes-, Staats- oder Kreisstraßen; bei gemeindlichen Straßen ist die Gemeinde zuständig) wenden und eine Anordnung darüber einholen, wie die Baustelle abzusperren und zu kennzeichnen ist, oder ob Umleitungen auszuweisen sind.

Welche Beschilderung oder ob eine Ampel zur Sicherung einer Baustelle notwendig ist, bestimmt sich anhand der örtlichen und verkehrlichen Umstände im Einzelfall.

Arbeitsstellen sind vom Unternehmer so zu planen, dass ihre Dauer und räumliche Ausdehnung die Verkehrsabwicklung möglichst wenig erschweren. Arbeiten an verkehrsreichen Straßen sollen nach Möglichkeit in verkehrsschwachen Zeiten ausgeführt werden.

Der Antrag muss für eine rechtzeitige Genehmigung wegen der erforderlichen Anhörung mindestens 2 Wochen vor Beginn der Arbeiten gestellt werden.

Die Anordnungen sind gebührenpflichtig; die Höhe der Gebühren (30,00 bis 380,00 €) hängt von Dauer und Umfang der Arbeiten und dem Verwaltungsaufwand ab.
  

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