Änderung Halterdaten (Anschriften- bzw. Namensänderung)

Bei einem Umzug oder bei einer Änderung des Namens ist eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere vorgeschrieben. Wird durch die Wohnsitzgemeinde eine Änderung des Straßennamens bzw. der Hausnummer durchgeführt, ist ebenfalls eine Berichtigung erforderlich.

Bitte legen Sie folgende Unterlagen vor:

Bei Änderungen von im Landkreis Kronach zugelassenen Fahrzeugen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • berichtigter Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung
  • Vollmacht, wenn eine beauftragte Person den Antrag stellt
  • Prüfbericht über die gültige Hauptuntersuchung, falls diese bereits fällig war
  • Zusätzlich bei Namensänderung: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

Bei einem Zuzug in den Landkreis Kronach werden zusätzlich noch folgende Unterlagen benötigt: 

  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), falls die letzte Versicherungsbestätigung vor dem 21.09.2009 bei der bisherigen Zulassungsbehörde hinterlegt wurde

Ferner bei einem Kennzeichenwechsel:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Kennzeichenschilder
  • SEPA-Mandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer

 

 

Ansprechpartner

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