Abfallwirtschaft
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Die Abwasserabgabe ist eine Sonderabgabe, die der Staat für das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer erhebt.
Sie erfüllt unter der Maxime des Verursacherprinzips eine Lenkungsfunktion, die eine Verbesserung der Gewässergüte zum Ziel hat. Die Lenkung geschieht auf zwei einander ergänzenden Wegen:
Die Abwasserabgabe als umweltpolitisches Lenkungsinstrument wurde durch die Verabschiedung des Abwasserabgabengesetzes im Jahre 1979 eingeführt. Seit 1981 wird die Abwasserabgabe den Ländern erhoben. In Bayern sind die Kreisverwaltungsbehörden (Landkreise und kreisfreie Gemeinden) für die Festsetzung und Erhebung der Abwasserabgabe zuständig.
Die Abwasserabgabe soll Anreize zur Vermeidung von Abwasser bzw. zur Verbesserung der Reinigungsleistungen bieten.
Abgabepflichtig ist, wer Abwasser unmittelbar in ein Gewässer einleitet. Als Abwasser gilt Schmutzwasser sowie Niederschlagswasser.
Die Abgabepflichtigen sind:
Für Einleitungen aus Haushaltungen von weniger als 8 m³ je Tag Schmutzwasser (sogenannte Kleineinleiter) ist die jeweilige Gemeinde abgabepflichtig.
Im Rahmen der Überprüfungen durch den Kommunalen Prüfungsverband in Bayern wurde festgestellt, dass vielerorts Einsparungen möglich wären, wenn die vorhandenen Möglichkeiten wahrgenommen würden.
Ein sehr aufschlussreicher Beitrag, verfasst von
Herrn Adolf Kraus, Appianistraße 3, 86687 Kaisheim, Telefon: 0171 2642445,
abgedruckt in der Zeitung ”KommunalPraxis BY, Ausgabe 4 und 5/2001”, Herausgeber Carl Link Verlag,
soll zu einer möglichen Verbesserung des Arbeitsbereiches Abwasserabgabe auf der gemeindlichen Ebene anregen.
Dieser Beitrag kann als pdf-Dokument oder als Word-Dokument eingesehen bzw. ausgedruckt werden.
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