Abfallgebühr

Abfallgebühren für Haushalte und Gewerbe

Gebühr aus zwei Bausteinen für Haushalt und Gewerbe

Unsere verursachergerechte Müllgebühr setzt sich aus zwei Komponenten zusammen:

    • Grundgebühr

      Sie richtet sich nach der Größe und der Anzahl der Restabfallbehälter und beinhaltet bereits 12 Tonnenleerungen. Diese Mindestleerungen sind notwendig, um eine hygienisch einwandfreie Abfallentsorgung zu gewährleisten.
      (Siehe Gebührenspiegel)

  • Leerungsgebühr

    Sie kommt ins Spiel, wenn die in der Grundgebühr enthaltenen Leerungen ausgeschöpft sind. Die kostenpflichtigen Leerungen der Grauen Tonne beginnen also ab der 13. Leerung im Jahr. Sie ist für die einzelnen Behältergrößen unterschiedlich.
    (Siehe Gebührenspiegel)

Abfälle trennen und vermeiden soll sich also finanziell lohnen. Mit Hilfe des Transponders in der Restmülltonne werden die Leerungen der Grauen Tonne gezählt und zur individuellen Berechnung der Abfallgebühr herangezogen. Abhängig vom eigenen Abfallverhalten lässt sich so bares Geld sparen.

Die Zusatztonne

Die zusätzliche Restmülltonne (Größe von 120 Liter) wird allen Haushalten mit Wickelkindern und pflegebedürftigen Personen zur Verfügung gestellt. Voraussetzung ist die Vorlage einer Geburtsurkunde bzw. eines ärtzlichen Attestes. Zu zahlen ist lediglich jede in Anspruch genommene Leerung in Höhe von 1,50 €.

Die Grüne Tonne

Zur Grauen Tonne können Grüne Tonnen für Papier und Pappe in einem Volumen bis zum Doppelten des für das Grundstück angemeldeten Restmüllvolumens kostenfrei bereitgestellt werden.

Die Gelbe Tonne

Die Gelbe Tonne und die Gelben Säcke für Verpackungsmaterial aus Kunststoff werden Ihnen kostenlos von der Privatwirtschaft zur Verfügung gestellt. Die Abholung erfolgt 4-wöchentlich und ist ebenso kostenfrei.                 

Berechnung der Abfallgebühren für Haushalte ab 01.01.2019

 Haushalt 

 Abfallbehälter

 Grundgebühr

 Leerungsgebühr

 

Abfallgebühr 

 Behältergröße

 incl. 12 Leerungen der Grauen Tonne pro Jahr entsprechend der Behältergröße

 zu entrichtende Gebühr für jede weitere Leerung der Grauen Tonne

 Maximalgebühr bei 26 Entleerungen pro Jahr

 80 Liter

 103,80 €

 2,40 €

 137,40 €

 120 Liter

 132,00 €

 3,00 €

 174,00 €

 240 Liter

 204,00 €

 4,50 €

 267,00 €

 1100 Liter

 912,00 €

 26,00 €

 1.276,00 €

 Zusatztonne  1,50 € für jede Leerung    
 Abfallsack 70 l  3,00 €/Stück    

 Berechnung der Abfallgebühren für Gewerbe ab 01.01.2019

 Gewerbe 

 Abfallbehälter

 Grundgebühr

 Leerungsgebühr

 Müllgebühr

Behältergröße

incl. 12 Leerungen der Grauen Tonne pro Jahr entsprechend der Behältergröße

zu entrichtende Gebühr für jede weitere Leerung der Grauen Tonne

Maximalgebühr bei 26 Entleerungen pro Jahr

80 Liter

76,80 €

1,80 €

102,00 €

120 Liter

115,20 €

2,70 €

153,00 €

240 Liter

230,40 €

5,40 €

306,00 €

1100 Liter

1.056,00 €

24,75 €

1.402,50 €

Fälligkeit der Gebühren

Die Gebühren sind zu den bekannten Zahlungsterminen fällig (15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.) und werden bei Vorliegen eines SEPA-Lastschriftenmandates von Ihrem Konto abgebucht. Für das laufende Jahr werden die tatsächlichen Entleerungen der Grauen Tonne abgerechnet. Nicht in Anspruch genommene Entleerungen im laufenden Jahr werden mit dem Gebührenbescheid des Folgejahres gutgeschrieben. Die Leerungsdaten des Abrechnungsjahres bilden die Berechnungsgrundlage für die Festsetzung der Vorauszahlungen für das Folgejahr.

Mit der Abfallgebühr bereits bezahlt

Restabfall (Graue Tonne)

  • 14-tägliche Leerung
  • 12 Leerungen pro Jahr 
  • Entsorgung der Abfälle über das Müllheizkraftwerk

Papier/Pappe (Grüne Tonnen)

  • 4-wöchige Abfuhr (13 Leerungen pro Jahr)
  • Bereitstellung der Behälter durch Landkreis
  • Austausch der Abfallgefäße bei Bedarf
  • bis zu 2 x jährlich Abfuhr von Sperrmüll auf Abruf
  • ganzjährige Sammlung von Problemabfällen (Achtung: gewerbliche Anlieferungen sind kostenpflichtig!)
  • kostenlose Abgabe von Elektro- und Elektronikgeräten an den Wertstoffhöfen
  • Nutzung der Wertstoffhöfe im Landkreis
  • Nutzung der Kompostplätze im Landkreis
  • Nutzung der Grüngutcontainer
  • Nutzung der Iglu-Standorte für Glas und Dosen

 

 

Ansprechpartner

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09261 678-291 09261 678-211 402
Ariane Ceyhan
09261 678-437 09261 678-211 401
Martina Rehm
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