Sachgebiet 04 - Gleichstellungsstelle
Gleichberechtigung im Landkreis KronachIm Landkreis Kronach gibt es seit 1986 die Gleichstellungsstelle und war somit die erste eines Landkreises in Bayern.Seither entwickelten sich verschiedene Arbeitsbereiche:
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Gleichberechtigung im GesetzDie Gleichstellungsarbeit ist verfassungsrechtlich verankert.Art. 3 Abs. 2 GG (Grundgesetz) bestimmt: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Die Realität sieht aber leider oft anders aus. Gleichberechtigung ist schwer durchzusetzen, da festgefahrene Strukturen, wie typische Rollenverteilung in der Familie und auf dem Arbeitsmarkt ein Umdenken schwer machen. Für Beratungen vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin. Alle Beratungen sind streng vertraulich und kostenlos!
Ihre Gleichstellungsbeauftragte Lisa Gratzke |
Aufgaben und Dienstleistungen
Ansprechpartner
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Lisa
Gratzke
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