Beratung, Gesundheitsförderung und Prävention

Gesundheitsförderung und Prävention verfolgen das Ziel, sowohl das Gesundheitsverhalten als auch die Lebensverhältnisse Einzelner und ganzer Bevölkerungsgruppen positiv so zu verändern, dass gesundheitliche Schädigungen verringert oder sogar verhindert werden. Gesundheitsbehörden sind nach Art. 9 des bayerischen „Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetzes“ (GDVG) verpflichtet, „zusammen mit anderen […] öffentlichen und privaten Stellen die Bevölkerung bei der Erhaltung und Förderung der Gesundheit“ sowie bei der „Schaffung und Erhaltung gesunder Lebensbedingungen“ zu unterstützen. „Im Interesse der öffentlichen Gesundheit klären sie über die Möglichkeiten der Gesundheitsförderung und Prävention auf und regen hierzu geeignete […] Maßnahmen an.“

Bewährt hat sich beispielsweise das sogenannte „Neugeborenenscreening“, also die gezielte Untersuchung auf seltene angeborene Stoffwechselkrankheiten und Hörschädigungen („Hörscreening“), um eine rechtzeitige Behandlung einleiten zu können. An diesem Screeningverfahren beteiligen sich die Gesundheitsämter seit Jahren aktiv.

Das Gesundheitsamt Kronach kommt seiner Verpflichtung zur Gesundheitsförderung und Prävention durch vielerlei weitere Aktivitäten nach. Es beteiligt sich im Rahmen seiner begrenzten personellen Möglichkeiten zusammen mit den im Sachgebiet 23 (Kreisjugendamt) angesiedelten Präventionskräften an der Entwicklung, Koordination und Durchführung von gesundheitsfördernden Projekten. Es informiert die Bevölkerung über gesundheitsrelevante Themen wie z. B. Vorsorge, übertragbare Krankheiten und Organspende sowie über Beratungs-, Betreuungs- und Versorgungsangebote. Es nimmt an landes- und bundesweiten Kampagnen teil. Es betreibt Multiplikatoren- und Netzwerkarbeit. Und vor allem berät es Einzelpersonen, Gruppen und Einrichtungen.

Beratung durch das Gesundheitsamt findet in vielfältiger Weise statt:

  • Die „Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen“ (siehe Schwangerenberatung, Schwangerenkonfliktberatung) gehört organisatorisch zum Gesundheitsamt, arbeitet aber im Hinblick auf die teilweise sehr sensiblen Gesprächsinhalte weitgehend eigenständig und unabhängig. Wenn es um Fragen rund um die Schwangerschaft geht, um Familienplanung, um die Beratung von Müttern nach der Geburt ihres Kindes („nachgehende Betreuung“), um Tipps zum Elterngeld, Bayer. Familengeld und zur Landesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind“ oder um Sexualaufklärung und -pädagogik, dann erhält man hier wertvolle Informationen. (Ansprechpartnerinnen: Fr. Geiger, Fr. Stobrawe – s.u.)
  • Zur Sexualaufklärung gehört unbedingt auch die Aufklärung über das HI-Virus ("HIV") und die dadurch ausgelöste AIDS-Erkrankung. Diese Aufgabe wird sowohl durch die Schwangerenberatungsstelle geleistet als auch im eigentlichen Gesundheitsamt im Rahmen der anonymen „AIDS-Tests“.
  • Maßnahmen der „Schulgesundheitspflege“ umfassen u.a. die
    • jährlichen Einschulungsuntersuchungen einschließlich der Beratung über einen eventuellen Förderbedarf des Kindes
    • Erfassung der Impfquoten sowie eine Impfberatung vor der Einschulung und in den 6. Klassen
    • Beratung von Eltern, Schulen und Kindergärten bei Verdacht auf Entwicklungsstörungen eines Kindes
    • Erstellung schulärztlicher Atteste und Bescheinigungen (siehe Gutachten, Zeugnisse und Bescheinigungen).
  • Neben und ergänzend zu anderen (z.B. kirchlichen) Beratungsstellen berät das Gesundheitsamt Menschen in kritischen Lebenssituationen und Notlagen. Hierbei kommt ihm eher eine koordinierende Funktion zu. Eine Behandlung ist nicht möglich. Zielgruppen sind hier in erster Linie Menschen mit
    • Behinderung
    • Sucht- bzw. Abhängigkeitserkrankungen 
    • psychischen Erkrankungen
  • Auch unabhängig von Schuleingangsuntersuchungen und Impfbuchdurchsichten in den Schulen informiert und berät das Gesundheitsamt zu dem wichtigen Thema „Impfen“.
    Auskünfte zu Reiseimpfungen werden ebenfalls gegeben.
    Die Durchführung von Impfungen sollte allerdings prinzipiell durch die behandelnden Haus- oder Kinderärzte erfolgen bzw. im Falle von Gelbfieberimpfungen in speziellen Gelbfieberimpfstellen.
    Da für Ärzte u.a. auch nach §6 des Infektionsschutzgesetzes eine namentliche Meldepflicht besteht, wenn nach einer Impfung auftretende Krankheitserscheinungen in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Impfung stehen könnten und über die üblichen Impfreaktionen hinausgehen (sogenannte „Impfkomplikationen“ bzw. „Impfzwischenfälle“), nimmt das Gesundheitsamt entsprechende Meldungen entgegen und leitet sie in anonymisierter Form an das hierfür zuständige Paul-Ehrlich-Institut weiter, welches dann wiederum den Sachverhalt prüft und fachlich bewertet.  Das Gesundheitsamt berät Betroffene auch in dieser Angelegenheit.  

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Handy Zimmer
Nadine Förtsch
09261 678-292 Klosterstraße 13, Zi.-Nr. 1
Ursula Geiger
09261 678-388 Klosterstraße 13, Zi.-Nr. 3
Dr. Matthias Georgi
09261 678-400 09261 678-415 Industriestr. 11, Zi.Nr. 5
Hedwig Krutsch
09261 678-465 Klosterstraße 13, Zi.-Nr. 2
Ralf Müller
09261 678-216 09261 678-415 Industriestr. 11, Zi.Nr. 1
Heidi Neubauer
09261 678-215 09261 678-415 Industriestr. 11, Zi.Nr. 6
Ralf Queck
09261 678-570 09261 678-415 Industriestr. 11, Zi.Nr. 2
Annabell Rau
09261 678-221 09261 678-415 Industriestr. 11, Zi.Nr. 12
Nina Schedel
09261 678-463 09261 678-415 Industriestr. 11, Zi.Nr. 11
Dr. Jessica Scholz
09261 678-473 09261 678-415 Industriestr. 11, Zi.Nr. 3
Angela Stobrawe
09261 678-387 Klosterstraße 13, Zi.-Nr. 3
Dominik Weber
09261 678-419 09261 678-415 Industriestr. 11, Zi.Nr. 2

Landratsamt Kronach - Gesundheitsamt

AdresseLandratsamt Kronach - Gesundheitsamt
Industriestr. 11
96317   Kronach
Kontakt
Telefon: 09261 678-227
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Landratsamt Kronach (Außenstelle)

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Klosterstraße 13
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