Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz ("Gesundheitszeugnis")
Onlinebelehrung
- Bitte beachten Sie die Hinweise -
Wie funktioniert eine Onlinebelehrung?
Das Gesundheitsamt des Landkreises Kronach hat die Technologiezentrum Glehn (TZG) GmbH mit der technischen Durchführung der Hygienebelehrung im Online-Verfahren beauftragt. Die Belehrung läuft wie folgt ab:
- Sie buchen kostenpflichtig einen Termin für die Online-Belehrung auf der Webseite https://kc.gotzg.de.
- Die Daten werden datenschutzkonform übertragen.
- Sie werden zum gebuchten Termin per WhatsApp, Facetime, Signal oder Ginlo per Videoanruf kontaktiert. Bitte schalten Sie Ihr Endgerät 15 Minuten vor dem Termin ein und öffnen Sie im Internet die Seite https://gotzg.de.
- Sie zeigen Ihren Personalausweis und schauen in die Kamera, um sicherzustellen, dass es sich bei Ihnen auch um die angemeldete Person handelt (Authentifizierung).
- Danach erhalten Sie Ihre Zugangsdaten (Teilnehmercode) zur Belehrung und können auswählen, in welcher Sprache Sie die Belehrung durchführen möchten. Fremdsprachen werden als Untertitel im deutschsprachigen Belehrungsfilm abgebildet.
- Jetzt müssen Sie nur noch datenschutzrechtliche Einwilligungen bzw. Hinweise zur Belehrung aktiv anklicken und freigeben. Danach können Sie an der Belehrung teilnehmen.
- Diese beginnt mit dem Belehrungsfilm. Sie können den Film beliebig anhalten oder Sequenzen noch einmal ansehen.
- Im Anschluss lesen Sie sich bitte das Merkblatt zur Belehrung durch. Das Merkblatt steht auch in anderen Sprachen zur Verfügung.
- Nach der Belehrung ist die Teilnahme an einem Test verpflichtend. Es werden acht Fragen gestellt, zu denen es jeweils nur eine richtige Lösung gibt.
- Bei Bedarf kann der Test wiederholt werden.
- Bei Fragen zur Belehrung nach § 43 IfSG oder den Inhalt des Belehrungsvideos wenden Sie sich bitte per E-Mail an ifsg@tz-glehn.de
- Zum Abschluss besteht die Möglichkeit, die Online-Belehrung zu bewerten. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
- Die Bescheinigung können Sie anschließend im System herunterladen und ausdrucken. Alternativ wird Ihnen die Bescheinigung per E-Mail zugesendet.
Gibt es Versionen der Onlineschulung in anderen Sprachen?
Mitbürger und Mitbürgerinnen, die die deutsche Sprache nicht sicher beherrschen, können eine Version mit Untertiteln in zahlreichen anderen Sprachen wählen.
Welche Unterlagen muss ich für eine Gebührenbefreiung vorweisen?
Möchten Sie eine Gebührenbefreiung in Anspruch nehmen, müssen Sie eine entsprechende Bescheinigung des Trägers an die Mailadresse gesundheitsamt@lra-kc.bayern.de senden. Sie erhalten einen Gutscheincode, mit dem Sie die Anmeldung durchführen können.
Minderjährige Teilnehmer
Minderjährige Teilnehmer müssen eine schriftliche Einwilligung vor dem Belehrungstermin per E-Mail an ifsg@tz-glehn.de senden. Die Vorlage hierzu (Elternerklärung) können Sie auf der Anmeldeseite zur Belehrung herunterladen.
Schulpraktika
Belehrungen für ein Schulpraktikum finden in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt und der jeweiligen Schule statt.
Belehrung durch bevollmächtigte Ärzte
Weiterhin ist eine Belehrung durch bevollmächtigte Ärzte möglich. Eine entsprechende Liste mit möglichen Ärzten finden Sie unter Formulare. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin direkt mit der ausgewählten Arztpraxis.
- Liste der Ärzte, die nach § 43 Infektionsschutzgesetz belehren
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Leitfaden für ehrenamtliche Helfer bei Festen
für den sicheren Umgang mit Lebensmitteln (Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege)
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Merkblatt Zubereitung von Säuglingsnahrung
Empfehlungen für die Zubereitung von pulverförmiger Säuglingsanfangsnahrung
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Handy | Zimmer | |
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Ralf
Müller
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09261 678-216 | 09261 678-415 | Industriestr. 11, Zi.Nr. 1 | ralf.mueller@lra-kc.bayern.de | |
Ralf
Queck
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09261 678-570 | 09261 678-415 | Industriestr. 11, Zi.Nr. 2 | ralf.queck@lra-kc.bayern.de | |
Dominik
Weber
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09261 678-419 | 09261 678-415 | Industriestr. 11, Zi.Nr. 2 | dominik.weber@lra-kc.bayern.de |