Führerscheinumtausch
Oder Sie haben einen Kartenführerschein, welcher in den Jahren 1999 bis 2001 ausgestellt wurde und sind nach 1952 geboren? Ihr Führerschein ist abgelaufen bzw. läuft bald ab! Sie sollten umgehend einen neuen Führerschein beantragen.
Hierbei sollten Sie schrittweise vorgehen:
- Sollte der Papierführerschein nicht vom Landratsamt Kronach ausgestellt sein, rufen Sie bitte zunächst bei der Führerscheinstelle des Landratsamtes oder der Stadt an, die den Führerschein damals ausgestellt hat, und bitten um Zusendung einer sog. Karteikartenabschrift an Ihre Adresse, alternativ an das Landratsamt Kronach.
- Anschließend vereinbaren Sie möglichst umgehend einen Termin bei der Führerscheinstelle im Landratsamt Kronach (Tel.: 09261/678-304), um sicherzustellen, dass der Führerschein möglichst zeitnah ausgestellt werden kann.
- Zum Termin bringen Sie Ihren alten Führerschein, ein biometrisches Lichtbild und Ihren Personalausweis und ggf. die Karteikartenabschrift mit.
- Die Produktion des neuen Führerscheins bei der Bundesdruckerei nimmt einige Zeit in Anspruch. Nutzen Sie die Möglichkeit des Direktversandes, dann wird Ihnen die neue Führerscheinkarte direkt nach Hause zugesandt und Sie brauchen keinen weiteren Termin bei der Führerscheinstelle.
Der neue Führerschein kostet beim Umtausch der Papierführerscheine 26,50 Euro, beim Umtausch eines Kartenführerscheines 27 Euro. Für den Direktversand fallen zusätzlich die entsprechenden Versandgebühren in Höhe von 6,40 Euro an.
Die grauen / rosa Führerscheine der Jahrgänge vor 1953 gelten weiterhin bis zum 19.01.2033.
Der Umtauschzeitraum für die Kartenführerscheine, welche in den Jahren 1999 bis 2001 ausgestellt wurden, reicht vom 20.01.2025 bis zum 19.01.2026. Auch bei den Kartenführerscheinen gilt: Jahrgänge vor 1953 gelten weiterhin bis zum 19.01.2033.
Falls weitergehende Fragen bestehen, kann man sich im Internet informieren unter www.landkreis-kronach.de oder telefonisch unter 09261/678-304.