Tierseuchenbekämpfung

Im Rahmen der vorbeugenden Tierseuchenbekämpfung werden sämtliche tierhaltende landwirtschaftliche Betriebe sowie die Viehhandlungen erfasst und hinsichtlich der Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften überprüft. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei in der Organisation, Durchführung und Auswertung der verschiedenen staatlich angeordneten Bekämpfungsprogramme für einzelne Tierkrankheiten und Tierseuchen, wie z.B. BHV 1, AK oder BVD. Außerdem wird der nationale und internationale Tierverkehr überwacht und die dafür notwendigen amtstierärztlichen Bescheinigungen ausgestellt. Darüber hinaus unterliegen Tierausstellungen, - versteigerungen, und – märkte der behördlichen Überwachung.
 
Bei dem Verdacht oder dem Ausbruch einer Tierseuche werden unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung ergriffen. Hierzu werden die betroffenen Tierbestände und Gebiete ordnungsbehördlich gemaßregelt, um die Seuche schnellstmöglich auszumerzen und eine Weiterverbreitung zu verhindern.
 
Aufgaben:

  • Registrierung und Kennzeichnung von Nutztieren
  • Überwachung der Viehverkehrsverordnung
  • Reiseverkehr mit Tieren
  • Kontrollen von Tierhaltungen aus Seuchenfreiheit
  • Krisenmanagement beim Auftreten gefährlicher Tierseuchen

 

Aufgaben und Dienstleistungen

Ansprechpartner

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Markus Heckel
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