Neuzulassung

Für den Betrieb eines Fahrzeuges auf öffentlichen Straßen muss das Fahrzeug zugelassen sein. Bei der Zulassungsbehörde ist deshalb die Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens zu beantragen. Wunschkennzeichen können online reserviert werden. Einen Termin reservieren Sie bitte über die Online-Terminvergabe.

Bitte legen Sie folgende Unterlagen vor:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder Betriebserlaubnis
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (für Fahrzeuge mit EG-Typ-Genehmigung)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • SEPA-Mandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung
  • Vollmacht, wenn eine beauftragte Person den Antrag stellt

Hinweise:

Auf eine Firma kann nur zugelassen werden, wenn es sich um eine juristische Person handelt. Bei Einzelfirmen oder Personengesellschaften muss auf den Unternehmer oder einen benannten Vertreter zugelassen werden.

Bei Zulassung auf einen Minderjährigen werden zusätzlich die Unterschriften sowie die Personalausweise bzw. Reisepässe beider Elternteile oder des Vormundes benötigt. Erziehungsberechtigte mit alleinigem Sorgerecht haben dies nachzuweisen.

Vordrucke und Merkblätter zur Steuerbefreiung sowie allgemeine Informationen zur Kfz-Steuer und das ausfüllbare SEPA-Mandat (siehe auch unter Formulare) finden Sie auf den Internetseiten des Zollamtes.

Bei Importfahrzeugen aus Drittländern/EU-Ländern ist es in jedem Fall sinnvoll, sich vorab mit allen Unterlagen mit der Zulassungsbehörde in Verbindung zu setzen (siehe auch Zulassung eines Neu-Fahrzeuges bzw. Gebraucht-Fahrzeuges aus dem Ausland).

Ansprechpartner

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Auskunft
09261 678-256 09261 678-471 16

Landratsamt Kronach

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Güterstraße 18
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