Wer kann welche Ehrenamtskarte wofür erhalten?

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A. Ehrenamtliche Einsatzkräfte bei Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst
B. Ehrenamtlich Engagierte in allen anderen Tätigkeitsbereichen
C. Inhaber einer Jugendleiter/in-Card (Juleica)
D. Inhaber eines Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten für Verdienste im Ehrenamt

A. Ehrenamtliche Einsatzkräfte bei Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst

1. Die Ehrenamtskarte in Blau mit dreijähriger Gültigkeit erhalten:
- aktive Feuerwehrdienstleistende mit abgeschlossener Truppmannausbildung oder abgeschlossenem Basismodul (Feuerwehrgrundausbildung)
- aktive Einsatzkräfte im Katastrophenschutz mit abgeschlossener Ausbildung für ihren jeweiligen Einsatzbereich
- aktive Einsatzkräfte im Rettungsdienst mit abgeschlossener Ausbildung für ihren jeweiligen Einsatzbereich.
2. Die Ehrenamtskarte in Gold mit unbegrenzter Gültigkeitsdauer erhalten:
- Personen, die mit einer Dienstzeitauszeichnung für 25- oder 40-jährige aktive Dienstzeit nach dem Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz (FwHOEzG) geehrt worden sind.

B. Ehrenamtlich Engagierte in allen anderen Tätigkeitsbereichen

1. Die Ehrenamtskarte in Blau mit dreijähriger Gültigkeit erhalten Ehrenamtliche, die folgende persönliche Voraussetzungen erfüllen:
- Mindestalter 16 Jahre
- seit mindestens zwei Jahren freiwilliges unentgeltliches Engagement von durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich. Eine Aufwandsentschädigung hierfür ist zulässig. (Aufwandsentschädigungen sind grundsätzlich nur bis zu einer Höhe von insgesamt 2.400 € jährlich unschädlich beziehungsweise ein darüber liegender Betrag muss dem tatsächlichen erhöhten Aufwand für die ehrenamtliche Tätigkeit oder Projektarbeit entsprechen.)
2. Die Ehrenamtskarte in Gold mit unbegrenzter Gültigkeitsdauer erhalten:
- Ehrenamtliche, die nachweislich mindestens 25 Jahre durchschnittlich mindestens fünf Stunden pro Woche oder 250 Stunden pro Jahr ehrenamtlich tätig waren (zulässige Aufwandsentschädigung s.o.).

C. Inhaber einer Jugendleiter/in-Card (Juleica)

erhalten die Ehrenamtskarte in Blau mit dreijähriger Gültigkeit.

D. Inhaber eines Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten für Verdienste im Ehrenamt

erhalten die Ehrenamtskarte in Gold mit unbegrenzter Gültigkeitsdauer.

>> Wenn Sie die Voraussetzungen in einer der oben aufgeführten Kategorien erfüllen und Ihr Wohnsitz im Landkreis Kronach liegt, können Sie die Ausstellung der entsprechenden Ehrenamtskarte beantragen. Bitte verwenden Sie dazu die Vordrucke auf unserer Seite:
„Formulare zur Beantragung einer Ehrenamtskarte“