Pflegefamilien für unbegleitete Minderjährige aus der Ukraine

Bürgerschaftliches Engagement in der Ukraine Krise
Aufnahme von unbegleiteten Minderjährigen in der Familie

Das Kreisjugendamt Kronach sucht Familien, die bereit sind, Kindern oder Jugendlichen, die ohne Begleitung aus der Ukraine nach Deutschland kommen, einen Platz und damit auch Sicherheit und Geborgenheit in ihrer Familie zu geben.

Aktuell treffen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kreisjugendamt Vorbereitungen für mögliche Unterbringungen. Bisher ist weder bekannt wann, noch wieviel Kinder und Jugendliche kommen werden. Auch ist keine Altersstruktur bekannt, wobei nach derzeitigem Kenntnisstand eher mit Kindern bis 14 Jahren als mit Jugendlichen zu rechnen ist. Eine besondere Herausforderung in jeder Hinsicht stellt die Ankunft ganzer Einrichtungen, wie Kinderheime dar, vor allem dann, wenn die Ausreise ohne jegliche koordinierte Abstimmung mit den deutschen Behörden erfolgt ist.
Die zeitliche Perspektive für eine Unterbringung in Pflegefamilien ist aktuell noch völlig ungeklärt, weil von vielen Faktoren wie Ende des Krieges oder der Zusammenführung mit Familienangehörigen in Deutschland etc. abhängig.

Es ist eine gewaltige Aufgabe, die der Landkreis Kronach zu bewältigen hat und die nur gesamtgesellschaftlich zu bewältigen ist und Sie als Familie können dazu beitragen, dass dies gelingt.

Was müssen sie tun, wenn Sie Interesse haben, ein Kind aufzunehmen?

Es ist eine Bewerbung als Pflegeeltern beim Kreisjugendamt Kronach nötig. Hierfür werden folgende Unterlagen angefordert.

  • amtliche Fragebögen für die Aufnahme eines Pflegekindes
  • schriftliche Lebensberichte der Bewerber mit Lichtbild
  • erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
  • Gesundheitszeugnis

In Beratungsgesprächen werden Ihre Vorstellungen zum aufzunehmenden Kind erörtert. Ziel des Eignungsfeststellungsverfahrens ist es, nicht nur mögliche Gefährdungen für das zu vermittelnde Pflegekind auszuschließen, sondern auch frühzeitig realistische Erwartungen zu entwickeln. Es ist nicht ausschlaggebend, ob sie verheiratet oder in Partnerschaft lebend oder ledig sind. Alle Konstellationen können sich als Pflegeeltern bewerben. Kinderlos oder eigene Kinder – beides ist denkbar, wobei bei eigenen Kindern auch Rücksicht auf diese und deren Vorstellungen und Bedürfnisse zu nehmen ist.

Welche Voraussetzungen müssen Pflegeeltern erfüllen?

Pflegeeltern müssen ein gewisses Maß an Beständigkeit mitbringen, so dass Vertrauen entstehen kann. Pflegeeltern brauchen Geduld, Einfühlungsvermögen, Zeit und Belastbarkeit. Wer sich für ein Kind entscheidet, soll ihm ernsthaft das geben wollen, was es braucht. Das Kind muss sich in der Pflegefamilie sicher fühlen können und dürfen. Eine weitere wichtige Voraussetzung ist, dass Pflegeeltern bereit sein müssen, sich mit den Schwierigkeiten und Belastungen, die das Kind mit sich bringt, auseinanderzusetzen.

formale Voraussetzungen:

  • Um die Aufnahme eines Pflegekindes können sich grundsätzlich verheiratete Paare, unverheiratete Paare, gleichgeschlechtliche Paare und Alleinlebende mit und ohne Kinder bewerben
  • Nach der Aufnahme in die Pflegefamilie muss das Kind kontinuierliche Bezugspersonen in der Pflegefamilie erhalten, d.h. Berufstätigkeit und Versorgung des Kindes müssen aufeinander abgestimmt sein
  • Der Gesundheitszustand der Pflegeeltern darf ihre Erziehungsaufgabe nicht behindern oder infrage stellen. Von den Bewerbern wird deshalb die Vorlage eines ärztlichen Gesundheitszeugnisses gefordert.
  • Pflegeelternbewerber müssen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen
  • Die Wohnräume müssen ausreichend, groß und kindgerecht zur Verfügung stehen. Das Pflegekind kann sich auch mit einem anderen Kind ein Zimmer teilen, ein eigenes Zimmer ist jedoch erstrebenswert
  • Die finanzielle Situation der Pflegeelternbewerber muss gesichert sein, d.h. das Leben der Pflegefamilie ist auch ohne Aufnahme eines Pflegekindes frei von drückenden finanziellen Verpflichtungen und bietet wirtschaftliche Sicherheit
  • Die religiöse Haltung der Pflegeeltern darf grundsätzlichen religiösen Grundhaltungen der Herkunftsfamilie nicht im Wege stehen
  • Pflegeeltern müssen aufgeschlossen sein für die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und für eine aktive Beteiligung an der weiteren Perspektive des Kindes

Nach Aufnahme ist es für die Kinder erst einmal wichtig in der Familie anzukommen, sich zurecht zu finden, Vertrauen zu schöpfen und sich sicher zu fühlen. Nach einer Phase der Eingewöhnung sollten die Kinder je nach Alter aber auch Kindergarten oder Schule besuchen, um so möglichst viel Normalität in ihrem Leben zu haben.

Welche Rechte und Pflichten haben Pflegeeltern?

Die Kinder halten sich ohne Eltern in Deutschland auf und erhalten deshalb einen Vormund, der für alle wichtigen Entscheidungen die rechtliche Vertretung ausübt, z.B. ausländerrechtliche Regelungen. Da das Kind jedoch in einer Pflegefamilie lebt, müssen die Pflegeeltern bestimmte Rechte erhalten, um im täglichen Leben mit dem Kind überhaupt handlungsfähig sein zu können. Hier sieht das Bürgerliche Gesetzbuch vor, dass Pflegeeltern die Sorgeberechtigten (den Vormund) in allen Fragen vertreten, die den Alltag des Kindes angehen.

Die Pflegeeltern haben ein Recht auf Betreuung sowohl im rechtlichen als auch pädagogischen Belangen durch den Fachdienst des Jugendamtes, während des gesamten Pflegeverhältnisses. Sie erhalten ein monatliches Pflegegeld, welches den Lebensunterhalt des Kindes deckt sowie einen bestimmten Betrag für den erzieherischen Aufwand der Pflegeeltern beinhaltet. Das Pflegegeld orientiert sich in drei Stufen am doppelten gesetzlichen Mindestunterhalt der jeweiligen Altersstufe und der Erziehungsaufwand wird mit 350 Euro monatlich honoriert.

Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben und wollen Sie sich bewerben, übermitteln Sie uns bitte das ausgefüllte Formular. Wir setzen uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung.

Bei weiteren Fragen wenden sie sich bitte an:

Kreisjugendamt Kronach
Frau Anke Pertsch
Tel.: 09261/678331
E-Mail: anke.pertsch@lra-kc.bayern.de