Fischereischeine, Jugendfischereischeine
Für die Erteilung bzw. die Verlängerung eines FISCHEREISCHEINES ist Ihre zuständige Wohnsitzgemeinde nach Prüfung der erforderlichen Voraussetzungen (staatliche Fischerprüfung, Zuverlässigkeit) zuständig. Nähere Auskünfte erhalten Sie von dort.
Jugendliche, die das 10. Lebensjahr vollendet haben, können einen JUGENDFISCHEREISCHEIN erhalten, der bis zur Vollendung des 18. Lebensjahr erteilt wird. Der Jugendfischereischein berechtigt zur Ausübung des Fischfangs nur in verantwortlicher Begleitung eines erwachsenen Fischereiberechtigten.
Zuständig für die Erteilung des Jugendfischereischeines ist die Wohnsitzgemeinde, die auch nähere Auskünfte erteilt.
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Handy | Zimmer | |
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Hanna
Scherbel
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09261 678-512 | 09261 678-458 | N223 | hanna.scherbel@lra-kc.bayern.de | |
Elisabeth
Scholz
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09261 678-323 | 09261 678-386 | N222 | elisabeth.scholz@lra-kc.bayern.de |