Impfstatistik
Nach § 34 Abs. 11 des Infektionsschutzgesetzes sowie § 6 der Schulgesundheitspflegeverordnung haben die Gesundheitsämter die Aufgabe, im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung eine Impfberatung sowie Erhebung des Impfstatus durchzuführen. Diese Daten werden in anonymer und gesammelter Form über das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit an das Robert Koch-Institut übermittelt. Eine erneute Erhebung des Impfstatus ist nach § 10 der Schulgesundheitspflegeverordnung in den 6. Klassen vorgesehen.
Neben der Möglichkeit, im Rahmen dieser Untersuchungen eine individuelle Impfberatung anbieten zu können, bietet sich darüber hinaus auch die Möglichkeit, durch Sammlung dieser Daten den Impfstatus in diesen Altersgruppen insgesamt erheben zu können. Dadurch können eventuell bestehende Lücken im Impfschutz erkannt und Impfstrategien entwickelt werden.
Die allgemeinen Impfempfehlungen können an solche Erkenntnisse angepasst werden.
Das Gesundheitsamt ist bei der Datenerhebung wesentlich beteiligt, steht darüber hinaus aber auch jederzeit sonst für entsprechende Beratungen zur Verfügung.
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Handy | Zimmer | |
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Dr.
Matthias
Georgi
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09261 678-400 | 09261 678-415 | Industriestr. 11, Zi.Nr. 5 | matthias.georgi@lra-kc.bayern.de | |
Annabell
Rau
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09261 678-221 | 09261 678-415 | Industriestr. 11, Zi.Nr. 12 | annabell.rau@lra-kc.bayern.de |