Umtausch von alten Führerscheinen - Pflichtumtausch
Bis spätestens zum 19.01.2033 müssen in der EU alle Fahrerlaubnisinhaber/innen einen Führerschein mit einer 15-jährigen Befristung besitzen. Die Befristung betrifft jedoch nicht die Fahrerlaubnis selbst, sondern nur das Führerschein-Dokument.
Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches Muster erhalten, das insbesondere die aktuellen Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt.
Welche Fristen sind für den Umtausch zu beachten?
Für den Umtausch sind die nachfolgend aufgelisteten Fristen zu beachten. Bei Papierführerscheinen richtet sich die Umtauschfrist nach dem Geburtsjahr, bei bereits ausgestellten Kartenführerscheinen richtet sich die Umtauschfrist nach dem auf der Vorderseite der Karte unter Nr. 4a vermerkten Ausstellungsdatum.
Papier-Führerscheine:
Geburtsjahr Inhaber/in |
|
Umtausch zu beantragen bis spätestens |
bis 1952 | Ende 2032 | |
1953 - 1958 | Ende 2021 | |
1959 - 1964 | Ende 2022 | |
1965 - 1970 | Ende 2023 | |
ab 1971 | Ende 2024 |
Karten-Führerscheine:
Ausstellungsjahr: | Umtausch zu beantragen bis spätestens: | |
1999 - 2001 | Ende 2025 | |
2002 - 2004 | Ende 2026 | |
2005 - 2007 | Ende 2027 | |
2008 | Ende 2028 | |
2009 | Ende 2029 | |
2010 | Ende 2030 | |
2011 | Ende 2031 | |
2012 - 18.01.2013 | Ende 2032 |
Was ist zu beachten?
Für die Antragstellung ist stets die persönliche Vorsprache erforderlich. Sobald der von der Bundesdruckerei in Berlin gefertigte Führerschein in der Führerscheinstelle eingetroffen ist, erfolgt eine schriftliche Benachrichtigung an den Antragsteller. Der Führerschein kann dann (unter Vorlage des alten Führerscheins) auch von einem schriftlich bevollmächtigten Vertreter abgeholt werden.
Sie haben auch die Möglichkeit, sich den Führerschein nach erfolgter Herstellung direkt per Einschreiben von der Bundesdruckerei zusenden zu lassen. In diesem Fall wird der alte Führerschein direkt bei der Beantragung in der Führerscheinstelle ungültig gestempelt und mit einem befristeten Gültigkeitsvermerk versehen. Die Möglichkeit des Direktversands kann nur dann in Anspruch genommen, wenn bis zur Lieferung des neuen Kartenführerscheins keine Fahrten im Ausland durchgeführt werden, da der alte Führerschein dann nur noch innerhalb Deutschlands gilt. Für den Direktversand per Einschreiben fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von 5,10 Euro an.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Umstellung auf den neuen EU-Kartenführerschein
- biometrisches Lichtbild neueren Datums (Blick ernst, ohne Kopfbedeckung, 35x45 mm)
- Personalausweis (oder Reisepass mit Meldebestätigung)
- bisheriger Originalführerschein
- aktuelle Karteikartenabschrift, falls der Führerschein nicht vom Landratsamt Kronach ausgestellt worden ist; erhältlich bei der zuletzt ausstellenden Behörde
Welche Gebühren fallen an?
Die Umstellung der alten Führerscheine auf einen neuen EU-Kartenführerschein kostet 25,30 Euro.
Für einen evtl. gewünschten Direktversand fallen zusätzlich Auslagen in Höhe von 5,10 Euro an.
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Handy | Zimmer | |
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Auskunft
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09261 678-304 | 09261 678-489 | 16 | fst@lra-kc.bayern.de |