Umschreibung mit Halterwechsel

BBei einem Halterwechsel durch Kauf, Erbschaft, Schenkung, etc. wird das Fahrzeug auf einen neuen Halter umgeschrieben. Auf Wunsch kann ein anderes Kennzeichen zugeteilt werden. Wunschkennzeichen können online reserviert werden.

Bitte legen Sie folgende Unterlagen vor:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Kennzeichenschilder, bei zugelassenen Fahrzeugen mit Kennzeichenwechsel
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • SEPA-Mandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung
  • Vollmacht, wenn eine beauftragte Person den Antrag stellt
  • Prüfbericht über die gültige Hauptuntersuchung, falls diese bereits fällig war
  • Nachweis der Sicherheitsprüfung (soweit vorgeschrieben z. B. bei LKW u. selbstf. Arbeitsmaschinen über 7,5 t / Anhänger über 10 t / Omnibusse)

Hinweise:

Auf eine Firma kann nur zugelassen werden, wenn es sich um eine juristische Person handelt. Bei Einzelfirmen oder Personengesellschaften muss auf den Unternehmer oder einen benannten Vertreter zugelassen werden.

Bei Zulassung auf einen Minderjährigen werden zusätzlich die Unterschriften sowie die Personalausweise bzw. Reisepässe beider Elternteile oder des Vormundes benötigt. Erziehungsberechtigte mit alleinigem Sorgerecht haben dies nachzuweisen.

Vordrucke und Merkblätter zur Steuerbefreiung sowie allgemeine Informationen zur Kfz-Steuer und das ausfüllbare SEPA-Mandat (siehe auch unter Formulare) finden Sie auf den Internetseiten des Zollamtes



  

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