Todesursachenstatistik

Die Feststellung des Todes eines Menschen erfolgt durch einen Arzt, der Informationen zur Todesart und zur Todesursache in einem vorgeschriebenen Formular („Leichenschauschein“) festhält. Das Gesundheitsamt, das für den Sterbeort zuständig ist, erhält diese Formulare und verteilt sie nach Prüfung weiter an verschiedene Institutionen (z.B. Krebsregister, Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung). Das Landesamt für Statistik erhebt aus diesen Informationen die Todesursachenstatistik, die Bedeutung für verschiedene gesundheitspolitische Maßnahmen hat. Das korrekte und vollständige Ausfüllen der Todesbescheinigungen ist daher eine wichtige ärztliche Aufgabe.

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