Straßenverkehrsordnung - Veranstaltungen im Straßenraum

Straßen dienen dem Straßenverkehr. Für Veranstaltungen im Straßenraum wird deshalb nur in Ausnahmefällen eine Erlaubnis erteilt.

Erlaubnispflichtig sind alle Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, zum Beispiel  

  • - Festumzüge, Traditionsfeste, Faschingsumzüge,
  • - Märkte, Straßenfeste,
  • - Radrennen, Triathlonveranstaltungen, Volksradfahren,
  • - Inline-Skater-Veranstaltungen,
  • - Volksläufe, Marathonläufe, Staffelläufe,
  • - Volkswanderungen, Fußmärsche.

Für die Erteilung der Erlaubnis ist die Gemeindeverwaltung (nur bei Gemeindestraßen) oder das Landratsamt (bei Bundes-, Staats- oder Kreisstraßen) zuständig. Die Erlaubnisbehörde hat die Möglichkeit, die Veranstaltungen durch Auflagen und Bedingungen in der Erlaubnis zu regulieren, um damit Schwierigkeiten für den Veranstalter, die Teilnehmer und die sonst Betroffenen so gering wie nur möglich zu halten.

Die Straßenverkehrsbehörde wird dabei in der Regel gemeinsam mit dem Veranstalter, den anderen von der geplanten Veranstaltung betroffenen Stellen und der Polizei die Genehmigungsvoraussetzungen erarbeiten, die dann in Bescheidsform an den Veranstalter ergehen. Hierzu zählt insbesondere auch die Berücksichtigung von Belangen des Umwelt- und Naturschutzes.

An Unterlagen sind insbesondere erforderlich:

  • - Antrag (im Landratsamt erhältlich),
  • - Nachweise über ausreichenden Versicherungsschutz,
  • - Streckenpläne,
  • - Terminpläne.

Für größere Veranstaltungen, insbesondere Rennveranstaltungen mit Kraftfahrzeugen wir empfohlen, sich rechtzeitig vor Ausschreibung der Veranstaltung mit dem Landratsamt in Verbindung zu ersetzen, um die Genehmigungsfähigkeit der Veranstaltung abzuklären bzw. Streckenverläufe abzustimmen.
  

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Handy Zimmer
Robin Koch
09261 678-420 09261 678-471 24

Landratsamt Kronach

AdresseLandratsamt Kronach
Güterstraße 18
96317   Kronach
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