Sperrmüll

Sperrmüll? - Wir kommen auf Abruf!

Was gehört zum Sperrmüll?

Sperrmüll ist brennbarer Abfall, der so sperrig ist, dass er auch nach dem Zerkleinern nicht in die Mülltonne paßt. Dazu gehören ausschließlich bewegliche Teile aus dem Haus (Einrichtungsgegenstände, Möbel, etc.).

Die häufigsten Gegenstände, die als Sperrmüll anfallen:

Schrank, Regal   Tisch, Stuhl, Buffet
Schreibtisch, Sekretär  Sofa, Couch, Liege
Sessel, Hocker  Bettgestell, Matratze
Kommode, Truhe  Federbetten, Kissen
lose Teppiche, Brücken, Läufer  Holz-/Plastikkinderspielzeug groß
Balkon- und Terrassenmöbel  

Dieser Sperrmüll wird mehrmals im Jahr in jeder Gemeinde zu bestimmten Terminen abgeholt. Die Zahl der kostenlosen Abholungen (max. 5 m³)  ist dabei für jedes bewohnte Grundstück auf zwei pro Jahr begrenzt. Nicht angemeldete Bereitstellungen und Haushaltsauflösungen werden künftig stehengelassen. Haushaltsauflösungen müssen von den Betroffenen auf eigene Kosten beseitigt werden.

Wie wird’s gemacht?

Wenn Sie Sperrmüll abholen lassen wollen, melden Sie dies bitte telefonisch bei der Sperrmüll-Hotline (Tel. 09261/678-316) der Abfallwirtschaft des Landkreises Kronach an. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit dem Abholtermin und weiteren Informationen.
Sie können die Anmeldung auch über das Internet vornehmen: Online-Sperrmüllanmeldung (mit den notwendigen Erläuterungen).

Die Bereitstellung soll möglichst am Sammeltag bis spätestens 6.00 Uhr früh bzw. am Vorabend der Sammlung erfolgen. Die Abholung erfolgt im Laufe des Tages.

Der Spermüll muss an dem Ort bereitgestellt werden, an dem auch Graue, Grüne oder Gelbe Tonne zur Abholung stehen.
 
Nicht angemeldeter Sperrmüll wird nicht mit abgeholt.
 
Elektro- und Küchengeräte werden bei der Sperrmüllsammlung nicht mehr mitgenommen!

Bitte beachten:

Die Abfallwirtschaft des Landkreises Kronach weist darauf hin, dass es aufgrund der Vielzahl der Sperrmüllanmeldungen zu Wartezeiten von der Anmeldung bis zur Abholung von 6 bis 8 Wochen kommen kann.


Neuerungen bei der Abgabe von Elektrogeräten und Altmetall!

Am 24.03.2005 ist das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) in Kraft getreten. Das bedeutet, daß ab Frühjahr 2006 neue Regelungen für die Sammlung und Verwertung von Elektrogeräten zu beachten sind.

Von Elektro- und Elektronikgeräten gehen wegen der darin erhaltenen Schadstoffe Gefahren für die Umwelt aus. Deshalb müssen diese Geräte künftig getrennte vom übrigen Hausmüll gesammelt und verwertet werden.

Elektrogeräte müssen nach dem ElektroG nach verschiedenen Fraktionen getrennt für die Verwertung bereitgestellt werden. Deshalb ist es nicht mehr möglich, Kühlgeräte und andere Elektrogeräte (die früher bei der Altmetallsammlung mitgenommen wurden) bei den Haushalten abzuholen. Diese Geräte müssen künftig zu den Wertstoffhöfen gebracht werden. Die Annahme ist kostenlos. Die Anlieferung kann dabei auch durch den Händler, bei dem ein Neugerät gekauft wird, erfolgen. Dies betrifft folgende Geräte:

  • Haushaltsgroßgeräte (Waschmaschinen, Trockner, Spülmaschinen, Herde mit Stromanschluß, entleerte Ölradiatoren, etc.)
  • Kühlgeräte (Kühlschränke und Gefriergeräte)
  • Informations- und Telekommunikationsgeräte (Fernseher, Computer, Drucker, Faxgeräte, Telefone, etc.)
  • Geräte der Unterhaltungselektronik (Fernseher, Stereoanlagen, Radios, Videorecorder, DVD-Player, Walkman, Gameboys, etc.)
  • Haushaltskleingeräte (Fön, Kaffeemaschinen, Toaster, Mixer, Wasserkocher, Fotoapperate, Digitalkameras, Videokameras, Handys, Ladegeräte, etc.)
  • Elektrische und elektronische Werkzeuge (Bohrmaschine, Elektrorasenmäher, Gartenhäcksler)
  • Spielzeuge, Sport- und Freizeitgeräte
  • medizinische Geräte
  • Leuchtstoffröhren 

Wohin mit den Sachen, die kein Sperrmüll sind?

Nicht mitgenommen werden beim Sperrmüll verwertbare Materialien, für die es gesonderte Sammlungen gibt. Dies sind:
  • Papier und Kartonagen (Grüne Tonne in allen Haushalten sowie Anlieferungsmöglichkeit an verschiedenen Wertstoffhöfen)
  • Styropor (Sammlung über die Gelbe Tonne und die Gelben Säcke)
  • weitere Wertstoffe wie Glas, Dosen  (Wertstoffinseln oder Wertstoffhöfe)
  • Problemmüll wie Farbreste, Lacke, Leuchtstoffröhren (Problemmüllsammlung)
  • Gartenabfall und Grüngut (Anlieferung an den Kompostplätzen)
  • Metallgegenstände wie Fahrräder, Holz-/Ölöfen (Anlieferung an den Wertstoffhöfen)
Alle anderen Abfälle müssen auf eigene Kosten entsorgt werden. Dies betrifft zum Beispiel:
  • Abfälle, die bei Umbaumaßnahmen im Haus anfallen
    (z. B. Tapetenreste, Parkette, Laminat, Linoleum, Kork, Teppichboden, Wand- und Deckenplatten, Fenster- und Fensterahmen, Zimmertüren)
  • Materialien aus dem Garten- und Hofbereich
    (z. B. Holz von Scheunen, Hasenställen, Gartenzäune, Treppen- und Balkongeländer)
  • Abfälle, die zum Bauschutt gehören
    (Sanitäreinrichtungen wie Waschbecken, Toilettenschüsseln etc. aus Keramik, sonstige Bauabfälle)
  • Geschirr /Porzellan
  • Autoteile
Diese Abfälle können von Containerdiensten abgeholt werden. Wenn es sich um Kleinmengen handelt oder die Betroffenen selbst über Transportmöglichkeiten verfügen, können diese Abfälle an der Müllumladestation Kronach-Neuses sowie an den Wertstoffhöfen Birkach und Steinbach am Wald angeliefert werden. Dafür werden allerdings jeweils Gebühren nach der Menge des angelieferten Materials fällig.

 

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Handy Zimmer
Elke Biedermann
09261 678-291 09261 678-211 402
Ariane Ceyhan
09261 678-437 09261 678-211 401
Martina Rehm
09261 678-406 09261 678-211 401

Landratsamt Kronach

AdresseLandratsamt Kronach
Güterstraße 18
96317   Kronach
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