Saisonzulassung für ein zugelassenes Fahrzeug

Es besteht die Möglichkeit, Kraftfahrzeuge nur während eines bestimmten Zeitraums im Jahr im öffentlichen Verkehrsraum zu nutzen. Bei alljährlich gleichen Betriebszeiträumen kann man für sein Fahrzeugzeug die sog. Saisonzulassung beantragen. Der Betriebszeitraum ist nach vollen Monaten auf dem Kennzeichen vermerkt. Die Zulassung kann für mindestens zwei und für höchstens 11 Monate pro Jahr erfolgen. Eine Aufsplittung in mehrere kürzere Zulassungszeiträume pro Jahr ist nicht zulässig. In diesem Zusammenhang kann auch die Kennzeichenkombination geändert werden. Wunschkennzeichen können online reserviert werden.

Die in den Ruhezeitraum fallende Hauptuntersuchung kann im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums nachgeholt werden. Außerhalb dessen dürfen die Fahrzeuge nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden.

Bitte legen Sie folgende Unterlagen vor:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder Betriebserlaubnis
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • SEPA-Mandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (nur bei Halterwechsel)
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) für Saisonkennzeichen
  • Vollmacht, wenn eine beauftragte Person den Antrag stellt
  • Kennzeichenschilder (bei zugelassenem Fahrzeug)
  • Prüfbericht über die gültige Hauptuntersuchung, falls diese bereits fällig war
  • Nachweis der Sicherheitsprüfung (soweit vorgeschrieben z. B. bei LKW u. selbstf. Arbeitsmaschinen über 7,5 t / Anhänger über 10 t / Omnibusse)

Hinweise:

Auf eine Firma kann nur zugelassen werden, wenn es sich um eine juristische Person handelt. Bei Einzelfirmen oder Personengesellschaften muss auf den Unternehmer oder einen benannten Vertreter zugelassen werden.

Bei Zulassung auf einen Minderjährigen werden zusätzlich die Unterschriften sowie die Personalausweise bzw. Reisepässe beider Elternteile oder des Vormundes benötigt. Erziehungsberechtigte mit alleinigem Sorgerecht haben dies nachzuweisen.

Vordrucke und Merkblätter zur Steuerbefreiung sowie allgemeine Informationen zur Kfz-Steuer und das ausfüllbare SEPA-Mandat (siehe auch unter Formulare) finden Sie auf den Internetseiten des Zollamtes.

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