Niederschlagswasserentsorgung

Schadloses Ableiten von Niederschlagswasser

Allgemeines

Um in den Gewässern ein hohes Güteniveau zu erhalten und der Bevölkerung Bayerns eine stabile Lebensgrundlage zu schaffen, ist eine flächendeckende und leistungsfähige Abwasserentsorgung erforderlich. Sie ist Voraussetzung für eine gesunde Infrastruktur und Landesentwicklung und umfasst 

  • die Schmutz- und Regenwasserbeseitigung von Einzelanwesen bis zu Stadtgebieten,
  • die Abwasserreinigung von der Berghütte bis zur Millionenstadt.

Nach den gesetzlichen Vorgaben sind die Kommunen zur Beseitigung ihres Abwassers verpflichtet.

Ziele

Die übergeordneten Ziele zum Schutz der Gewässer werden konkretisiert durch Verbesserung der Abwasserentsorgung vorrangig in

  • empfindlichen Gebieten (EG-Richtlinie kommunales Abwasser),
  • Gebieten mit unzureichender Gewässergüte (Landesplanung),
  • ländlichen Räumen (Verringerung diffuser Abwassereinträge).

Einzelziele sind vor allem

  • den Abwasseranfall zu senken,
  • die Abwasserbehandlung und Wirtschaftlichkeit zu verbessern,
  • die Organisation bei der Abwasserentsorgung zu optimieren.

Versickerung

Zur Minderung des Abwasseranfalls trägt eine Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers bei, da dieses Wasser nicht der örtlichen Kanalisation zugeführt wird.

Dieses „schadlose Versickern von Niederschlagswasser“ ist unter Beachtung der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung (NWFreiV) erlaubnisfrei.

Diese Verordnung kann unter [Niederschlagsfreistellungsverordnung (NWFreiV)] eingesehen werden.

Die Technischen Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser (TRENGW) können unter [TRENGW] abgerufen werden.

Einleiten in ein oberirdisches Gewässer

Zur Minderung des Abwasseranfalls trägt auch eine Einleitung des anfallenden Niederschlagswassers in ein oberirdisches Gewässer bei, da dieses Wasser ebenfalls nicht der örtlichen Kanalisation zugeführt wird.

Dieses „schadlose Einleiten von Niederschlagswasser in oberirdische Gewässer“ ist unter Beachtung der Technischen Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in oberirdische Gewässer [TRENOG] erlaubnisfrei.

Programm zur Beurteilung der Erlaubnisfreiheit von Niederschlagswassereinleitungen (BEN)

Mit der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung (NWFreiV) und den technischen Regeln TRENGW, TRENOG werden in Bayern Möglichkeiten eröffnet, gesammeltes Niederschlagswasser erlaubnisfrei, also unbürokratisch ohne die Einholung einer wasserrechtlichen Erlaubnis ins Grundwasser oder in oberirdische Gewässer einzuleiten. Dabei liegt es in der Verantwortung des Bauherrn, die Voraussetzungen für die Erlaubnisfreiheit zu prüfen und die entsprechenden Anforderungen einzuhalten. Um insbesondere private Bauherrn z.B. von Einfamilienhäusern im Umgang mit den genannten Regelungen zu unterstützen, wurde ein einfaches Programm für das Internet-Angebot des LfU erstellt. Mit dem Programm "BEN" (Beurteilung der Erlaubnisfreiheit von Niederschlagswassereinleitungen) sollen Nutzer mit wenigen Schritten prüfen können, ob eine Einleitung erlaubnisfrei erfolgen kann und welche wesentlichen Randbedingungen einzuhalten sind.

Das Programm kann mit nachfolgendem Link gestartet werden.

http://www.lfu.bayern.de/wasser/ben/index.htm

Berechnung

Für die Bemessung ist das Merkblatt DWA-M 153 in der jeweils gültigen Fassung anzuwenden. Hierzu steht auch ein DV-Programm zur Verfügung.

Die Benutzerinformation M 153 (Version 01/2010) und der Bestellschein kann mit nachfolgenden Links heruntergeladen werden.

Erlaubnispflicht

Einleitungen, die die vorgenannten Vorgaben nicht erfüllen bzw. nicht einhalten, sind erlaubnispflichtig. Diese Erlaubnis ist beim Landratamt Kronach zu beantragen.

Infomaterial

Zu diesem Thema sind verschiedene Publikationen erschienen, die nachfolgend abgerufen werden können.

 

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Handy Zimmer
Sebastian Friedrich
09261 678-224 09261 678-211 407

Landratsamt Kronach

AdresseLandratsamt Kronach
Güterstraße 18
96317   Kronach
Kontakt
Telefon: 09261 678-0
Fax: 09261 678-211