Landrat des Landkreises Kronach

Dem Landrat obliegt die gesetzliche Vertretung des Landkreises in Rechts- und Verwaltungsgeschäften. Er erledigt die Geschäfte der laufenden Verwaltung. Die Beschlüsse des Kreistages, des Kreisausschusses und der übrigen Ausschüsse werden gemäß den Gesetzen von ihm vorbereitet und ausgeführt.

Landratsamt Kronach

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