Kurzzeitkennzeichen

 

Kurzzeitkennzeichen werden für Probe- und Überführungsfahrten von nicht zugelassenen Fahrzeugen benötigt. Für Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen darf es außerhalb des Betriebszeitraums ebenfalls verwendet werden. Grundsätzlich gelten sie nur im Inland. Fahrten zu anderen Zwecken sind nicht zulässig. 

  • Probefahrt:
    die Fahrt zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeuges
     
  • Überführungsfahrt:
    die Fahrt zur Überführung des Fahrzeugs an einen anderen Ort, auch zur Durchführung von Um- oder Aufbauten

Bitte legen Sie folgende Unterlagen vor:

  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) für Kurzzeitkennzeichen
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung
  • Vollmacht, falls eine beauftragte Person den Antrag stellt
  • Nachweis der Betriebserlaubnis: Fahrzeugpapiere in Original oder als lesbare Kopie, EG-Typgenehmigung, nationale Betriebserlaubnis, Einzelgenehmigung
  • Prüfbericht über die gültige Hauptuntersuchung, falls diese bereits fällig war
  • Nachweis der Sicherheitsprüfung (soweit vorgeschrieben z. B. bei LKW u. selbstf. Arbeitsmaschinen über 7,5 t / Anhänger über 10 t / Omnibusse)

Auf Antrag kann die örtliche zuständige Zulassungsbehörde oder die für den Standort des Fahrzeuges zuständige Zulassungsbehörde (Nachweis erforderlich, z. B. Kaufvertrag) ein Kurzzeitkennzeichen zuteilen.
Bei fehlender Hauptuntersuchung bzw. Sicherheitsprüfung oder bei fehlender Betriebserlaubnis kann eine Zuteilung nur mit Beschränkungen erfolgen.
 

Hinweis:

Auf eine Firma kann nur zugelassen werden, wenn es sich um eine juristische Person handelt. Bei Einzelfirmen oder Personengesellschaften muss auf den Unternehmer oder einen benannten Vertreter zugelassen werden.

Bei Zulassung auf einen Minderjährigen werden zusätzlich die Unterschriften sowie die Personalausweise bzw. Reisepässe beider Elternteile oder des Vormundes benötigt. Erziehungsberechtigte mit alleinigem Sorgerecht haben dies nachzuweisen.


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