Internationale Zulassung

Für Fahrzeuge, die mit eigener Triebkraft ins Ausland verbracht werden sollen, besteht die Möglichkeit einer sog. Internationalen Zulassung (Ausfuhrkennzeichen). Die Fahrzeuge müssen dabei über eine Betriebserlaubnis und eine für die Dauer der Zulassung gültige Hauptuntersuchung verfügen. Ferner unterliegen diese Fahrzeuge der Steuerpflicht.

 

Bitte legen Sie folgende Unterlagen vor:

  • Bei einem fabrikneuen Fahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil II und EG- Übereinstimmungsbescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Kennzeichenschilder (bei zugelassenem Fahrzeug)
  • Nachweis der internationalen Kfz-Haftpflichtversicherung (gelbe Versicherungsbestätigung)
  • Personalausweis oder Reisepass (nur Originaldokument)
  • Prüfbericht über die gültige Hauptuntersuchung, falls diese bereits fällig war
  • Nachweis der Sicherheitsprüfung (soweit vorgeschrieben z. B. bei LKW u. selbstf. Arbeitsmaschinen über 7,5 t / Anhänger über 10 t / Omnibusse) 
  • Vollmacht, falls eine beauftragte Person den Antrag stellt
  • SEPA-Mandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer. Falls kein deutsches Konto besteht, ist die Kfz-Steuer vorab bei einer Zolldienststelle zu entrichten
  • Das Fahrzeug ist bei der Zulassungsbehörde vorzuführen.

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