Hygienische Überwachung weiterer Gemeinschaftseinrichtungen

Das Gesundheitsamt überwacht in hygienischen Belangen neben den „typischen“ Gemeinschaftseinrichtungen wie Kinderkrippen und –gärten, Schulen sowie Alten- und Pflegeheimen weitere Einrichtungen, in denen Menschen nur wenige Quadratmeter zur Verfügung stehen, die oft auch von mehreren Personen gleichzeitig bewohnt werden. Dies trifft z.B. auf Unterkünfte für Asylbewerber und die Justizvollzugsanstalt in Kronach zu. Menschen in solch einer Lebenslage unterliegen einer erhöhten Gefährdung durch übertragbare Erkrankungen, so dass der Umsetzung von Hygienevorschriften eine entsprechend große Bedeutung zukommt. Beispielsweise sind diese Einrichtungen verpflichtet, Maßnahmen zur Einhaltung der Hygiene in Form sogenannter Hygienepläne vorzuhalten.
Muster sind bei Ihrem Gesundheitsamt Kronach erhältlich.

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Landratsamt Kronach - Gesundheitsamt

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